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Mangelnde Erreichbarkeit

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Erreichbarkeit des Sicherheitstelefons der Stadtpolizei. Es wird festgestellt, dass im Jahr 2023 über 12.000 Anrufe registriert wurden, jedoch keine Daten zu entgangenen Anrufen oder Wartezeiten vorliegen. Der Magistrat prüft derzeit technische Lösungen zur Verbesserung der Erreichbarkeit.

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Thema Sicherheit verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Im Jahr 2023 sind insgesamt 12.294 Anrufe beim Sicherheitstelefon der Stadtpolizei registriert worden. Da weder entgangene Anrufe noch die Wartezeit erfasst werden, kann hierüber keine Aussage getroffen werden. Es kümmern sich ein bis zwei Mitarbeitende gleichzeitig um die Anrufannahme am Sicherheitstelefon. Das Sicherheitstelefon ist überwiegend mit ein bis zwei Personen besetzt. Aus diesem Grund können keine Call-Center-Funktionen (z.B. Ansagen in einer Warteschleife) hinterlegt werden. Es werden aktuell andere technische Lösungsansätze geprüft, um die Erreichbarkeit zu verbessern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Juni 2024OFOF 1324/1Mangelnde Erreichbarkeit SicherheitstelefonOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 2. Juli 2024VV 994Mangelnde Erreichbarkeit SicherheitstelefonAnfrage
  3. 13. September 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 1669Mangelnde Erreichbarkeit Sicherheitstelefon
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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