Mangelnde Erreichbarkeit Sicherheitstelefon
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Erreichbarkeit des 24h-Sicherheitstelefons zu verbessern und verschiedene Fragen zur Nutzung und Erreichbarkeit zu beantworten. Dies soll dazu beitragen, die Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.
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Thema Sicherheit verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie viele Anrufe gehen täglich beim 24h-Sicherheitstelefon 212 44044 der Stadtpolizei ein?
- Wie viele Anrufe gehen täglich wegen Überlastung verloren?
- Wie lautet die durchschnittliche Wartezeit, bis ein Anruf entgegengenommen wird?
- Wie viele Mitarbeiter kümmern sich parallel um die Annahme der Anrufe?
- Warum wird ein Besetztzeichen ausgegeben, statt eine Warteschleife einzurichten, wo idealerweise noch die Anzahl der vor einem wartenden Anrufer genannt wird oder man eine Nachricht mit seiner Rufnummer hinterlassen kann und zurückgerufen wird?
Begründung
Es kommt immer wieder vor, dass das Sicherheitstelefon nicht erreichbar ist, z.B. am 24.05. um 22:57 Uhr, am 28.05. um 12:22 Uhr und 13:14 Uhr oder am 29.05. um 14:10 Uhr. Das Stadtportal wirbt mit einer "im Bundesgebiet einmaligen Einheit", welche "rund um die Uhr" ihren Dienst verrichte und sich um Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung kümmere. Bei einem 24h-Sicherheitstelefon erwarten die Bürgerinnen und Bürger naturgemäß eine hohe Erreichbarkeit.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2024Sie sind hierOFOF 1324/1Mangelnde Erreichbarkeit SicherheitstelefonOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Juli 2024VV 994Mangelnde Erreichbarkeit SicherheitstelefonAnfrage
- 13. September 2024Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1669Mangelnde Erreichbarkeit SicherheitstelefonStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei