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Spielhalle Heddernheimer Kirchstraße 26c

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Liegt der Verwaltung ein Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis vor bzw. ist ggf. dieser bereits beschieden worden?
  2. Sind, falls eine Erlaubnis vorliegt, dem Betreiber Auflagen erteilt worden, wenn ja, welche?
  3. Handelt es sich um eine "mischgebietstypische" Spielhalle mit maximal 100 Quadratmetern Spielfläche und höchstens acht Spielautomaten?
  4. Ist dem Magistrat zum Betrieb dieser Spielhalle eine gewerbliche Umnutzung der Räume anzuzeigen und dazu eine Baugenehmigung zu erwirken und wenn ja, liegt diese vor?
  5. Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, die Spielhallenerlaubnis zu versagen bzw. wieder zu entziehen, da sich diese ca. 100 Meter von der Robert-Schumann-Schule befindet und wenn nein, hält der Magistrat eine Ausweitung des H SpielhG auf alle vom Gesetz nicht erfassten Schulformen für erforderlich (Grundschulen, Berufsschulen)?
  6. Welche Schritte unternimmt der Magistrat, um den Betrieb von Spielhallen im Zentrum von Heddernheim zu unterbinden, zum Beispiel durch eine Änderung des Bebauungsplanes?

Begründung

Seit Kurzem deutet sich für die Räume des bisherigen Wettbüros in der Heddernheimer Kirchstraße 26c durch entsprechende Kennzeichnungen im Außenbereich ein Betreiberwechsel an. Offensichtlich soll eine Spielhalle eröffnet werden. Es ist allgemein bekannt, dass besonders Geldspielautomaten das Suchtrisiko verstärken. Die Spielhalle befindet sich kaum 100 Meter von der Robert-Schumann-Grundschule entfernt. Nach dem Hessischen Spielhallengesetz (HSpielhG) müssen Spielhallen zu Schulen der Sekundarstufen I und II einen Mindestabstand von 300 Metern einhalten. Für Grundschulen gilt dieses Gesetz leider nicht. Der Ortsbeirat begrüßt, wenn im zentralen Versorgungsbereich von Heddernheim die vorhandene Bebauungs- und Nutzungsstruktur gesichert und fortentwickelt wird und die für dieses Ziel schädlichen Nutzungen, zum Beispiel Spielhallen, durch eine Änderung des Bebauungsplanes NW 82 a Nr. 1 ausgeschlossen werden.