Blockiert die Seveso-II-Richtlinie die Errichtung einer Kindereinrichtung im Norden Griesheims?
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 18.02.2014, V 948 entstanden aus Vorlage: OF 947/6 vom 17.02.2014
Betreff: Blockiert die Seveso-II-Richtlinie die Errichtung einer Kindereinrichtung im Norden Griesheims? Die für Griesheim-Nord zuständige Stadtbezirksvorsteherin hat sich an den Ortsbeirat gewandt, weil ihr berichtet worden war, dass die Umwandlung eines ehemaligen Lebensmittelgeschäfts in eine Kindereinrichtung im Norden Griesheims seitens der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt aufgrund von Konflikten mit der Seveso-II-Richtlinie problematisch gesehen werde. Dies erscheint ihr ebenso wie den über die Seveso-II-Richtlinie aus anderen Zusammenhängen gut informierten Mitgliedern des Ortsbeirats 6 sehr fragwürdig. Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat:
- Trifft es wirklich zu, dass die Umwandlung eines Lebensmittelgeschäfts in eine Kindereinrichtung in der Straße Z um Linnegraben 48 in Konflikt mit der Seveso-II-Richtlinie steht?
- Wenn ja, welche Gefahrenquelle in der Umgebung ist für den Konflikt ursächlich? Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, den Konflikt zu lösen?
- Sprechen andere Gründe gegen die Genehmigung einer Kindereinrichtung in der genannten Liegenschaft, wenn ja, welche?
- Im Falle eines tatsächlichen Konflikts mit der Seveso-II-Richtlinie: Was bedeutet dies dann für andere Projekte in Griesheim, und welche Bereiche Griesheims sind davon betroffen? Begründung: Das Problem wurde in der geschilderten Form vom Eigentümer der Liegenschaft an die Stadtbezirksvorsteherin herangetragen. Das Lebensmittelgeschäft wird aufgegeben. Der Eigentümer würde gerne eine Kindereinrichtung in dem Gebäude etablieren und hat auch schon einen Vertrag mit einem Träger abgeschlossen. Nun hat die Bauaufsicht aber die geschilderten Bedenken angemeldet. Der Ortsbeirat 6 hält es für wichtig, Klarheit in diese Angelegenheit zu bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2014OFOF 927/6Blockiert die SevesoIIRichtlinie die Errichtung einer Kindereinrichtung im Norden Griesheims?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Februar 2014OFOF 947/6Blockiert die Seveso-II-Richtlinie die Errichtung einer Kindereinrichtung im Norden Griesheims?Ortsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE
- 18. Februar 2014Sie sind hierVV 948Blockiert die Seveso-II-Richtlinie die Errichtung einer Kindereinrichtung im Norden Griesheims?Anfrage
- 26. Mai 2014Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 678Blockiert die Seveso-II-Richtlinie die Errichtung einer Kindereinrichtung im Norden Griesheims?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen