Blockiert die SevesoIIRichtlinie die Errichtung einer Kindereinrichtung im Norden Griesheims?
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
die Errichtung einer Kindereinrichtung im Norden Griesheims? Die für Griesheim zuständige Stadtbezirksvorsteherin hat sich an den Ortsbeirat gewandt, weil ihr berichtet worden war, dass die Umwandlung eines ehemaligen Lebensmittelgeschäfts in eine Kindereinrichtung im Norden Griesheims seitens der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt problematisch gesehen werde aufgrund von Konflikten mit der Seveso II-Richtlinie. Dies erscheint ihr ebenso wie den über die Seveso II-Richtlinie aus anderen Zusammenhängen gut informierten Mitgliedern des Ortsbeirats 6 sehr fragwürdig. Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat:
- Trifft es wirklich zu, dass die Umwandlung eines Lebensmittelgeschäfts im Linnegraben 48 in eine Kindereinrichtung in Konflikt mit der Seveso II-Richtlinie steht?
- Wenn ja, welche Gefahrenquelle in der Umgebung ist ursächlich für den Konflikt, welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, den Konflikt zu lösen?
- Sprechen andere Gründe gegen eine Genehmigung für eine Kindereinrichtung in der genannten Liegenschaft, wenn ja, welche? Begründung: Das Problem wurde in der geschilderten Form vom Eigentümer der Liegenschaft an die Stadtbezirksvorsteherin heran getragen. Das Lebensmittelgeschäfts wird aufgegeben, der Eigentümer würde gerne eine Kindereinrichtung in dem Gebäude etablieren und habe auch schon einen Vertrag mit einem Träger abgeschlossen. Nun habe aber die Bauaufsicht die geschilderten Bedenken angemeldet. Der Ortsbeirat 6 hält es für wichtig, Klarheit in diese Angelegenheit zu bringen.
Inhalt
Antrag vom 03.02.2014, OF 927/6
Betreff: Blockiert die Seveso-II-Richtlinie die Errichtung einer Kindereinrichtung im Norden Griesheims? Die für Griesheim zuständige Stadtbezirksvorsteherin hat sich an den Ortsbeirat gewandt, weil ihr berichtet worden war, dass die Umwandlung eines ehemaligen Lebensmittelgeschäfts in eine Kindereinrichtung im Norden Griesheims seitens der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt problematisch gesehen werde aufgrund von Konflikten mit der Seveso II-Richtlinie. Dies erscheint ihr ebenso wie den über die Seveso II-Richtlinie aus anderen Zusammenhängen gut informierten Mitgliedern des Ortsbeirats 6 sehr fragwürdig. Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat:
- Trifft es wirklich zu, dass die Umwandlung eines Lebensmittelgeschäfts im Linnegraben 48 in eine Kindereinrichtung in Konflikt mit der Seveso II-Richtlinie steht?
- Wenn ja, welche Gefahrenquelle in der Umgebung ist ursächlich für den Konflikt, welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, den Konflikt zu lösen?
- Sprechen andere Gründe gegen eine Genehmigung für eine Kindereinrichtung in der genannten Liegenschaft, wenn ja, welche? Begründung: Das Problem wurde in der geschilderten Form vom Eigentümer der Liegenschaft an die Stadtbezirksvorsteherin heran getragen. Das Lebensmittelgeschäfts wird aufgegeben, der Eigentümer würde gerne eine Kindereinrichtung in dem Gebäude etablieren und habe auch schon einen Vertrag mit einem Träger abgeschlossen. Nun habe aber die Bauaufsicht die geschilderten Bedenken angemeldet. Der Ortsbeirat 6 hält es für wichtig, Klarheit in diese Angelegenheit zu bringen.Nebenvorlage: Antrag vom 17.02.2014, OF 947/6 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2014Sie sind hierOFOF 927/6Blockiert die SevesoIIRichtlinie die Errichtung einer Kindereinrichtung im Norden Griesheims?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Februar 2014OFOF 947/6Blockiert die Seveso-II-Richtlinie die Errichtung einer Kindereinrichtung im Norden Griesheims?Ortsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE
- 18. Februar 2014VV 948Blockiert die Seveso-II-Richtlinie die Errichtung einer Kindereinrichtung im Norden Griesheims?Anfrage
- 26. Mai 2014Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 678Blockiert die Seveso-II-Richtlinie die Errichtung einer Kindereinrichtung im Norden Griesheims?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme