Blockiert die Seveso-II-Richtlinie die Errichtung einer Kindereinrichtung im Norden Griesheims?
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Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 678
Betreff: Blockiert die Seveso-II-Richtlinie die Errichtung einer Kindereinrichtung im Norden Griesheims?
Zu 1. und 2.: Das Grundstück "Zum Linnegraben 34" liegt im Achtungsabstand eines Betriebsbereiches des Industrieparks Griesheim. Seit den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 20.12.2012 und des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 15.09.2011 sind die Anforderungen der Seveso-II-Richtlinie auch im Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Die Beurteilung der Gefahren, die von einem Betriebsbereich ausgehen, obliegt dem Störfallrecht, für dessen Vollzug die Regierungspräsidien zuständig sind. Die Landesbehörden haben über die Sicherheit der Betriebsanlagen zu wachen. Der Magistrat muss im Zuge von Baugenehmigungsverfahren, die innerhalb der Achtungsabstände angesiedelt sind, prüfen, ob mit einer Zunahme der Risiken und der Unfallfolgen zu rechnen ist.
Zu 3.: Derzeit sprechen keine anderen Gründe gegen die Erteilung einer Baugenehmigung.
Zu 4.: Aus den Entscheidungen des EuGH und des BVerwG ergibt sich kein absolutes Bauverbot innerhalb der Achtungsabstände. Vielmehr sind in jedem Einzelfall die tatsächlichen Verhältnisse zu prüfen. Nach einer Arbeitshilfe des Regierungspräsidiums Darmstadt ist derzeit von einem Achtungsabstand mit einem Radius von 1,5 km um die im Industriepark Griesheim gelegenen potenziellen Störfallbetriebe auszugehen. Innerhalb dieses Achtungsabstandes müssen nach heutigem Kenntnisstand schutzwürdige Vorhaben einer Einzelfallprüfung unterzogen werden. Eine generelle Aussage zur Genehmigungsfähigkeit von Projekten ist daher nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2014OFOF 927/6Blockiert die SevesoIIRichtlinie die Errichtung einer Kindereinrichtung im Norden Griesheims?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Februar 2014OFOF 947/6Blockiert die Seveso-II-Richtlinie die Errichtung einer Kindereinrichtung im Norden Griesheims?Ortsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE
- 18. Februar 2014VV 948Blockiert die Seveso-II-Richtlinie die Errichtung einer Kindereinrichtung im Norden Griesheims?Anfrage
- 26. Mai 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 678Blockiert die Seveso-II-Richtlinie die Errichtung einer Kindereinrichtung im Norden Griesheims?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab