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Kauf der Liegenschaften an der Platenstraße

Vorlagentyp: V
77 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Begründung

Der Ortsbeirat erhebt keine Einwände, wenn Grünflächen für die allgemeine Öffentlichkeit hergerichtet werden, ohne den städtischen Haushalt zu belasten. Bei der Baugenehmigung für das Iranische Generalkonsulat wurden - ohne den Ortsbeirat anzuhören - Eingriffe in das Grünzuggebiet genommen. Es stellt sich daher die Frage, warum es nicht möglich sein soll, für einen Arzt/Zahnarzt eine Ausnahmeregelung zu finden, damit eben die Menschen in einem Wohngebiet mit rund 5.000 Bewohnern "orts"näher versorgt werden können. Bezüglich der Wiederanpflanzung von Bäumen sind Bürger unter Hinweis auf einen Artikel in der örtlichen Presse an den Ortsbeirat herangetreten. Man hat kein Verständnis, dass nur Büsche auf dem Gelände wieder angepflanzt werden. Bezüglich des Verbindungsweges ist zu bemerken, dass die Verbreiterung und Verbesserung des Weges schon immer ein Wunsch des Ortsbeirates war. Bei seiner Entscheidung möge der Magistrat bedenken, dass sich auf der anderen Seite der Raimundstraße eine Bushaltestelle der Linie 64 befindet und der Weg ein stark frequentierter Weg im Rahmen des Schulwegplanes ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2003, ST 995 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2004, ST 303 Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2004, ST 1113 Antrag vom 18.05.2015, OF 921/9 Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4212 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 11.09.2003, TO I, TOP 8 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 23 20

Inhalt

Auskunftsersuchen gem. § 4 (10) GOOBR vom 05.06.2003, V 917

entstanden aus Vorlage: OF 751/9 vom 12.05.2003

Betreff:

Kauf der Liegenschaften an der Platenstraße

Vorgang:

ST 478/03

Der Magistrat teilt mit, dass er derzeit mit dem iranischen Konsulat in Verhandlungen wegen einer Übernahme eines Großteils der Flächen an der Platenstraße und deren Herrichtung als öffentliche Grünfläche steht.

Dem Vernehmen nach ist der Sachstand inzwischen ein anderer: Nicht die Stadt Frankfurt ist der Verkäufer des Grundstücks, sondern die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesvermögensamt. Des Weiteren sollen die beiden Gärten an der Raimundstraße (zwischen dem Neubau des Iranischen Konsulats und dem Heizwerk) an das Konsulat verpachtet werden.

Wir fragen den Magistrat:

  1. Ist er bereit, bei der Herrichtung der Grünfläche dem Erwerber vorzuschreiben, dass die im Rahmen der Erstellung des Gebäudes auf dem Grundstück an der Raimundstraße gefällten 23 Bäume auf dem neu zu erwerbenden Grundstück neu gepflanzt werden?
  2. Kann er dem Ortsbeirat mitteilen, um welche Flächen es sich dabei handelt (Kleine Lageskizze)?
  3. Werden im Ortsbezirk 9 als Ausgleich für das vom Magistrat auf dem ehemaligen Grünflächengebiet geschaffene Baurecht neue Grünflächen geschaffen und kann in dem noch abzuschließenden Vertrag sichergestellt werden, dass diese Anlage auch zukünftig öffentliche Grünfläche bleibt?
  4. Hat der Magistrat Kenntnis von irgendwelchen Bauabsichten des Konsulats im Zusammenhang mit der Herrichtung eines "Iranischen Gartens"?
  5. Sieht der Magistrat eine Möglichkeit, dass sich im angrenzenden Wohngebiet (ehemalige Housings) ein Arzt/Zahnarzt niederlassen kann?
  6. Kann bei der Anlage der Grünanlage der Verbindungsweg zwischen der Raimundstraße und der Sudermannstraße als Rad- und Fußweg verbreitert, neu gestaltet, sowie der Anschluss zur Fahrbahn der Sudermannstraße hergestellt und für die dunkle Jahreszeit besser beleuchtet werden?
  7. Was geschieht mit den ebenerdigen Parabolantennen auf einer Teilfläche des Grundstücks, da auf dem Grundstück eine Teillast (Abt. II des Grundbuchs) zu Gunsten der Deutschen Telekom liegt?
  8. Liegt zwischenzeitlich - und wenn ja, seit wann - eine Entscheidung des Regierungspräsidiums Darmstadt vor, da auf Grund der planungsrechtlichen Ausweisung als "Öffentliche Grünfläche" beziehungsweise für den "Gemeinbedarf Schule" (Flurstück 22/4 und eine Teilfläche des Flurstücks 22/3) ein Übernahmeverlangen nach dem Baugesetzbuch ausgesprochen wurde?
  9. Kann das Stadtplanungsamt baldmöglichst durch einen städtischen Mitarbeiter die Vorpläne, Bedingungen und Auflagen des zugrunde liegenden Grundstücksgeschäftes dem Ortsbeirat entweder zukommen lassen oder in einer Ortsbeiratssitzung vorstellen?
  10. Werden bei den Planungen für den iranischen Garten der besondere Kinder- und Jugendreichtum dieses Stadtteiles berücksichtigt?
  11. Wer wird für die zukünftige Pflege des iranischen Gartens zuständig sein - das Grünflächenamt oder das iranische Konsulat - und wer wird die anfallenden Kosten dafür übernehmen?

Begründung:

Der Ortsbeirat erhebt keine Einwände, wenn Grünflächen für die allgemeine Öffentlichkeit hergerichtet werden, ohne den städtischen Haushalt zu belasten.

Bei der Baugenehmigung für das Iranische Generalkonsulat wurden - ohne den Ortsbeirat anzuhören - Eingriffe in das Grünzuggebiet genommen. Es stellt sich daher die Frage, warum es nicht möglich sein soll, für einen Arzt/Zahnarzt eine Ausnahmeregelung zu finden, damit eben die Menschen in einem Wohngebiet mit rund 5.000 Bewohnern "orts"näher versorgt werden können.

Bezüglich der Wiederanpflanzung von Bäumen sind Bürger unter Hinweis auf einen Artikel in der örtlichen Presse an den Ortsbeirat herangetreten. Man hat kein Verständnis, dass nur Büsche auf dem Gelände wieder angepflanzt werden.

Bezüglich des Verbindungsweges ist zu bemerken, dass die Verbreiterung und Verbesserung des Weges schon immer ein Wunsch des Ortsbeirates war. Bei seiner Entscheidung möge der Magistrat bedenken, dass sich auf der anderen Seite der Raimundstraße eine Bushaltestelle der Linie 64 befindet und der Weg ein stark frequentierter Weg im Rahmen des Schulwegplanes ist.

Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Mai 2003OFOF 751/9Kauf der Liegenschaften an der PlatenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
  2. 5. Juni 2003Sie sind hier
    VV 917Kauf der Liegenschaften an der Platenstraße
    Anfrage
  3. 5. August 2003STST 995Kauf der Liegenschaften an der PlatenstraßeStellungnahme
  4. 3. November 2004Antwort des Magistrats · nach 77 WochenSTST 1113Kauf der Liegenschaften an der PlatenstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 23 · 11.09.2003
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 23 20

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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