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Kauf der Liegenschaften an der Platenstraße
Vorlagentyp: STMagistrat
77 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2004, ST 1113
Betreff:
Kauf der Liegenschaften an der Platenstraße
Zu
- Die Ersatzpflanzung der im Zusammenhang mit dem Bau des Iranischen Konsulats gefällten Bäume an entsprechenden Standorten wurde bereits in der Baugenehmigung vom 05.08.2002 festgeschrieben. Zu
- Die Flächen sind dem Ortsbeirat durch Vorstellung des Projektes Iranischer Garten inzwischen bekannt. Zu
- In dem mit dem Iranischen Konsulat abzuschließenden Kaufvertrag wird sichergestellt, dass der Iranische Garten öffentliche Grünfläche bleibt. Zu
- Die Bauabsichten bleiben auf ein Teehaus beschränkt, welches auch nur zu diesem Zweck genutzt werden darf. Zu
- Seitens des Magistrats kann hierzu keine Aussage getroffen werden. Zu
- Wegen des geplanten Ausbaus des Fußweges zwischen Raimundstraße und Sudermannstraße verweist der Magistrat auf die Stellungnahme vom 21.07.2004 zur OM 2773 vom 06.05.
- Zu
- Dem Magistrat ist bezüglich der Parabolantennen nichts bekannt. Im Grundbuch ist keine Eintragung vorhanden. Zu 9. und
- Die Planung des Iranischen Gartens liegt dem Ortsbeirat inzwischen vor. Zu
- Die Pflege des Iranischen Gartens obliegt dem Iranischen Konsulat als künftigem Eigentümer.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Mai 2003OFOF 751/9Kauf der Liegenschaften an der PlatenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 5. Juni 2003VV 917Kauf der Liegenschaften an der PlatenstraßeAnfrage
- 5. August 2003STST 995Kauf der Liegenschaften an der PlatenstraßeStellungnahme
- 3. November 2004Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 77 WochenSTST 1113Kauf der Liegenschaften an der PlatenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
STStellungnahme des Magistrats
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab