Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Kiffen in der Öffentlichkeit des Ortsbezirks 8 - wie werden Verstöße überwacht und geahndet?

Vorlagentyp: V
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird um die Beantwortung von Fragen zur Cannabis-Legalisierung in Frankfurt am Main gebeten. Insbesondere wird nach den Gründen für die Bewerbung als Modellregion, den geplanten Cannabis-Clubs und den Maßnahmen zur Durchsetzung des Konsumverbots gefragt. Ziel ist es, Klarheit über die Auswirkungen der Legalisierung auf den Ortsbezirk 8 zu erhalten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Thomas-Mann-Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Thomas-Mann-Straße per E-Mail

Fragen an den Magistrat

wird der Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Was sind die Gründe des Magistrats, Frankfurt als Modellregion für eine Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu bewerben und inwiefern ist auch der Ortsbezirk 8 von dem möglichen Modellprojekt betroffen?
  2. Welche Cannabis-Clubs und welche Anbauvereinigungen im Sinne des CanG sind im Ortsbezirk 8 aktiv oder geplant und welche Geschäfte in Heddernheim, Niederursel und der Nordweststadt sind dem Magistrat bekannt, die Hanf lizenziert verkaufen wollen, wenn Frankfurt Modellregion wird?
  3. Welcher Mehraufwand (Kosten und Stellen) fällt für den Magistrat in welchen Behörden für das Prüfen und Erteilen der Erlaubnisse für den gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau und die gewerblichen Zulassungen an?
  4. Wie wird im Ortsbezirk 8 das Konsumverbot im Umkreis von Schulen, Jugendeinrichtungen und Kindertagesstätten im Sinne des § 5 CanG durchgesetzt?
  5. Welche Schutz- und Kontrollmaßnahmen sind nach Kenntnis des Magistrats für die Einkaufszentren im Ortsbezirk 8 (Nordwestzentrum, Kleines Zentrum Thomas-Mann-Straße, Merton's Passage) geplant?

Kontext

Obwohl Ärzte- und Lehrerverbände, aber auch die Polizeigewerkschaft davor gewarnt haben, hat der Deutsche Bundestag am 23.02.2024 das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung beschlossen (Cannabis-Gesetz - CanG), das bereits am 01.04.2024 in Kraft treten soll. Die Stadt Frankfurt hat sich außerdem als "Modellregion für den Cannabis-Konsum" beworben. Konsumenten dieser Droge soll damit der Konsum erleichtert werden, u. a. durch privaten Eigenanbau oder sogenannte Anbauvereinigungen, die Konsumcannabis an Erwachsene weitergeben dürfen. In Zukunft dürfen dem Gesetz zufolge 25 Gramm zum Eigenkonsum im öffentlichen Raum mitgeführt werden.

Nach § 5 CanG ist der öffentliche Konsum von Cannabis in Schulen und in deren Sichtweite, auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite, in Kindertagesstätten und in deren Sichtweite, in Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite, in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr verboten. Im Ortsbezirk 8 betrifft das neben den Schulflächen und Kindertagesstätten insbesondere die Jugendeinrichtungen wie Kinderhaus Abenteuerspielplatz, Jugendclub Kleines Zentrum - Junularo e. V., Kinder- und Jugendclub Cantate Domino, Klub für Kids (Ev. St. Thomasgemeinde) oder Jugendzentrum Arche im Kleinen Zentrum. Eine Sichtweite ist im Sinne des genannten Gesetzes bei einem Abstand von mehr als 100 Metern nicht mehr gegeben. Die Legalisierung von Cannabis ist für die Suchtprävention ungünstig. Daher sind insbesondere Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre vor den Auswirkungen der Freigabe zu schützen.

Dies vorausgeschickt

Begründung

8 - wie werden Verstöße überwacht und geahndet? Obwohl Ärzte- und Lehrerverbände, aber auch die Polizeigewerkschaft davor gewarnt haben, hat der Deutsche Bundestag am 23.02.2024 das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung beschlossen (Cannabis-Gesetz - CanG), das bereits am 01.04.2024 in Kraft treten soll. Die Stadt Frankfurt hat sich außerdem als "Modellregion für den Cannabis-Konsum" beworben. Konsumenten dieser Droge soll damit der Konsum erleichtert werden, u. a. durch privaten Eigenanbau oder sogenannte Anbauvereinigungen, die Konsumcannabis an Erwachsene weitergeben dürfen. In Zukunft dürfen dem Gesetz zufolge 25 Gramm zum Eigenkonsum im öffentlichen Raum mitgeführt werden. Nach § 5 CanG ist der öffentliche Konsum von Cannabis in Schulen und in deren Sichtweite, auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite, in Kindertagesstätten und in deren Sichtweite, in Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite, in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr verboten. Im Ortsbezirk 8 betrifft das neben den Schulflächen und Kindertagesstätten insbesondere die Jugendeinrichtungen wie Kinderhaus Abenteuerspielplatz, Jugendclub Kleines Zentrum - Junularo e. V., Kinder- und Jugendclub Cantate Domino, Klub für Kids (Ev. St. Thomasgemeinde) oder Jugendzentrum Arche im Kleinen Zentrum. Eine Sichtweite ist im Sinne des genannten Gesetzes bei einem Abstand von mehr als 100 Metern nicht mehr gegeben. Die Legalisierung von Cannabis ist für die Suchtprävention ungünstig. Daher sind insbesondere Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre vor den Auswirkungen der Freigabe zu schützen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Februar 2024OFOF 400/8Kiffen in der Öffentlichkeit des Ortsbezirks 8 - wie werden Verstöße überwacht und geahndet?Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 14. März 2024Sie sind hier
    VV 915Kiffen in der Öffentlichkeit des Ortsbezirks 8 - wie werden Verstöße überwacht und geahndet?
    Anfrage
  3. 1. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1323Kiffen in der Öffentlichkeit des Ortsbezirks 8 - wie werden Verstöße überwacht und geahndet?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen