Feinstaub
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 10.03.2009, V 912 entstanden aus Vorlage: OF 411/16 vom 18.02.2009
Betreff: Feinstaub Präambel Feinstaub ist eine für die Menschen hochgefährliche Immission, für deren einatembaren Anteil die EU einen Standard von zehn Mikrometern (10 μm= PM 10) festgesetzt hat. Im Jahr 1997 wurde die amerikanische Richtlinie um PM2.5 ergänzt, die den lungengängigen Feinstaub (auch Feinststaub genannt) beschreibt. Nach der aktuellen Statistik des Hessisches Landesamtes für Umwelt und Geologie wurden im Frankfurter Osten bis zum 16.02.2009 bereits bis zu 20 Überschreitungen der Feinstaubwerte (Friedberger Landstraße) mit mehrmaligen Tageshöchstwerten von über 150 μg/m3 PM10 gemessen. Im Frankfurter Westen wurde der Höchstwert 50 μg/m3 PM10 an 15 Tagen überschritten, in Frankfurt Ost an 13 und in Frankfurt Sindlingen an zwölf Tagen. Bis 2010 darf der Höchstwert noch an 35 Tagen im Jahr und ab 2010 nur noch an sieben Tagen im Jahr überschritten werden, wobei der Höchstwert im Jahresdurchschnitt auf 20 μg/m3 PM10 beschränkt worden ist. Quelle: http://www.hlug.de/medien/luft/komponenten/staub/pm10_ueberschreitung.htm Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie will der Magistrat die Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub in der Atemluft ab 2010 für die Frankfurter Bürger erreichen, wenn nach der von der EU durch die am
- April 1999 erlassenen Richtlinie des Europäischen Rates - über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide - Partikel und Blei in der Luft (1999/30/EG) folgende Grenzwerte beschlossen wurden:
- a)An sieben Tagen im Jahr eine Überschreitung von 50 μg/m3 PM10 und
- b)im Durchschnitt des ganzen Jahres nur noch 20 μg/m3 PM10.
- Wie will der Magistrat die Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub in der Atemluft nach den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation durchsetzen, die in ihren WHO-Luftgüte-Richtlinien folgende Grenzwerte für Feinstaub empfiehlt:
- a)Jahresmittel PM10 20 μg/m3
- b)Jahresmittel PM2,5 10 μg/m3
- c)Tagesmittel PM10 50 μg/m3 ohne zulässige Tage, an denen eine Überschreitung möglich ist.
- d)Tagesmittel PM2,5 25 μg/m3 ohne zulässige Tage, an denen eine Überschreitung möglich ist?
- Wie will der Magistrat die Bürger, hier in Bergen-Enkheim mit zwei sich kreuzenden An- und Abflugrouten, vor den sehr gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Feinststaubes PM2,5 schützen, wenn mit dem Ausbau des Frankfurter Flughafens noch mehr von den besonders gefährlichen Feinststaubemissionen aus dem Flugverkehr und zusätzlich vom zwangsläufig auch zunehmenden Zubringerverkehr zum Flughafen zu erwarten sind?
- Wird in Frankfurt, mit dem größten Flughafen der BRD, der insbesondere von Flugzeugen emittierte höchst gesundheitsgefährdende Feinststaub PM2,5 gemessen? Welche Messergebnisse liegen vor? Ist geplant, die Messergebnisse zum Schutz der Bürger in z.B. Startverbote bei Inversionswetterlagen mit insgesamt zu hohen Feinstaubwerten umzusetzen?
- Mit welchen Zwangsmaßnahmen - außer den bereits bestehenden Einfahrtverboten für LKW und PKW in das Stadtgebiet - müssen alle Emittenten ab 2010 rechnen, wenn in Zukunft die Feinstaubwerte und insbesondere die Feinststaubwerte PM2,5 sehr viel schneller das zu verantwortende Maß überschreiten werden? Begründung: Bereits am
- Februar 2009 waren die Höchstwerte für Feinstaub in Frankfurt am Main an 20 Tagen erheblich überschritten. An mehreren Tagen wurde der Wert von 150 μg/m3 PM10, der schon schwere gesundheitliche Folgen für Herz- Kreislaufkranke und Asthmatiker hervorrufen kann, überschritten. Es gibt inzwischen Untersuchungen, die nachweisen, dass hohe Feinstaubbelastungen innerhalb von wenigen Stunden zu einer Häufung von Herzinfarkten und Kreislaufzusammenbrüchen führen. Auch entzündliche Lungenerkrankungen bis hin zur lebensgefährlichen Lungenentzündung wurden nachgewiesen. Die Richtwerte der WHO liegen deutlich unter den rechtswirksamen Grenzwerten der EU. Dabei wird in allen vorliegenden Untersuchungen davon ausgegangen, dass der Anteil des lungengängigen Feinststaubes PM2,5 , der insbesondere vom Flugverkehr emittiert wird, sehr viel höher als 1-2 Prozent an den insgesamt gemessenen besonders gefährlichen Feinststäuben ist. Quelle: www.fluglaerm.at/liesing/ Mit dem Ausbau des Frankfurter Flughafens ist eine weitere Zunahme der besonders gefährlichen Feinststaubbelastung PM2,5 durch den Flug- und Zubringerverkehr zu erwarten. Da für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet ähnliche Werte wie im Großraum Wien anzunehmen sind, ist der Magistrat verpflichtet, die Bürger vor Gesundheitsschäden und Gefahr für Leib und Leben zu schützen und entsprechende Untersuchungen und Gutachten zur Gefahrenabwehr in Auftrag zu geben. Anlage 1 (ca. 103 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Februar 2009OFOF 411/16FeinstaubOrtsbeiratsantrag · fwf
- 10. März 2009Sie sind hierVV 912FeinstaubAnfrage
- 18. Mai 2009Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 821FeinstaubStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen