Feinstaub
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Bereits am 17. Februar 2009 waren die Höchstwerte für Feinstaub in Frankfurt am Main an 20 Tagen erheblich überschritten. An mehreren Tagen wurde der Wert von 150 µg/m³ PM10 überschritten, der schon schwere gesundheitliche Folgen für Herz- Kreislaufkranke und Asthmatiker hervorrufen kann. Es gibt inzwischen Untersuchungen, die nachweisen, dass hohe Feinstaubbelastungen innerhalb von wenigen Stunden zu einer Häufung von Herzinfarkten und Kreislaufzusammenbrüchen führen. Auch entzündliche Lungenerkrankungen bis hin zur lebensgefährlichen Lungenentzündung wurden nachgewiesen. Die Richtwerte der WHO liegen deutlich unter den rechtswirksamen Grenzwerten der EU. Dabei wird in allen vorliegenden Untersuchungen davon ausgegangen, dass der Anteil des lungengängigen Feinststaubes PM2,5 , der insbesondere vom Flugverkehr emittiert wird, sehr viel höher als 1-2 % an den insgesamt gemessenen besonders gefährlichen Feinststäuben ist (siehe beigefügte Diskussion z.B. aus Wien, die eindringlich die Belastung des Großraums Wiens mit Feinststaub aus dem Flugverkehr belegt . Quelle: http://www.fluglaerm.at/liesing/ Mit dem Ausbau des Frankfurter Flughafens ist eine weitere Zunahme der besonders gefährlichen Feinststaubbelastung PM2,5 durch den Flug- und Zubringerverkehr zu erwarten. Da für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet ähnliche Werte wie im Großraum Wien anzunehmen sind, ist der Magistrat verpflichtet, die Bürger vor Gesundheitsschäden und Gefahr für Leib und Leben zu schützen und entsprechende Untersuchungen und Gutachten zur Gefahrenabwehr in Auftrag zu geben. Anlage 1 (ca. 103 KB)
Inhalt
Antrag vom 18.02.2009, OF 411/16
Betreff:
Feinstaub
Feinstaub ist eine für die Menschen hochgefährliche Immission, für deren einatembaren Anteil die EU einen Standard von 10 Mikrometern (10 µm= PM 10) festgesetzt hat. Im Jahre 1997 wurde die amerikanische Richtlinie um PM2.5 ergänzt, die den lungengängigen Feinstaub (auch Feinststaub genannt) beschreibt. Nach der aktuellen Statistik des Hessisches Landesamtes für Umwelt und Geologie wurden im Frankfurter Osten bis zum 16.2.2009 bereits bis zu 20 Überschreitungen der Feinstaubwerte (Friedberger Landstraße) mit mehrmaligen Tageshöchstwerten von über 150 µg/m³ PM10 gemessen. Im Frankfurter Westen wurde der Höchstwert 50 µg/m³ PM10 an 15 Tagen überschritten, in Frankfurt Ost an 13 und in Frankfurt Sindlingen an 12 Tagen. Bis 2010 darf der Höchstwert noch an 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Ab 2010 darf dann der Höchstwert nur noch an 7 Tagen im Jahr überschritten werden, und der Höchstwert im Jahresdurchschnitt ist auf 20 µg/m³ PM10 beschränkt worden. Quelle: http://www.hlug.de/medien/luft/komponenten/staub/pm 10_ueberschreitung.htm
Dies vorausgeschickt
wolle der Ortsbeirat beschließen,
der Magistrat wird gebeten,
folgende Fragen zu beantworten:
- Wie will der Magistrat die Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub in der Atemluft ab 2010 für die Frankfurter Bürger erreichen, wenn nach der von der EU durch die am 22. April 1999 erlassene Richtlinie des europäischen Rates über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft (1999/30/EG) folgende Grenzwerte beschlossen wurden:
an 7 Tagen im Jahr eine Überschreitung von 50 µg/m³ PM10 und
im Durchschnitt des ganzen Jahres nur noch 20 µg/m³ PM10 ?
- Wie will der Magistrat die Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub in der Atemluft nach den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation durchsetzen, die in ihren WHO-Luftgüte-Richtlinien folgende Grenzwerte für Feinstaub empfiehlt:
Jahresmittel PM10 20 µg/m³
Jahresmittel PM2,5 10 µg/m³
Tagesmittel PM10 50 µg/m³ ohne zulässige Tage an denen eine Überschreitung möglich ist.
Tagesmittel PM2,5 25 µg/m³ ohne zulässige Tage an denen eine Überschreitung möglich ist?
- Wie will der Magistrat die Bürger, hier in Bergen-Enkheim mit zwei sich kreuzenden An- und Abflugrouten vor den sehr gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Feinststaubes PM2,5 schützen, wenn mit dem Ausbau des Frankfurter Flughafens noch mehr der besonders gefährlichen Feinststaubemissionen aus dem Flugverkehr und zusätzlich dem zwangsläufig auch zunehmenden Zubringerverkehr zum Flughafen zu erwarten sind?
- Wird in Frankfurt mit dem größten Flughafen der BRD der insbesondere von Flugzeugen emittierte höchst gesundheitsgefährdende Feinststaub PM2,5 gemessen, welche Messergebnisse liegen vor, und ist geplant die Messergebnisse zum Schutz der Bürger in z.B. Startverbote bei Inversionswetterlagen mit insgesamt zu hohen Feinstaubwerten umzusetzen?
- Mit welchen Zwangsmaßnahmen – außer den bereits bestehenden Einfahrtverboten für LKW und PKW in das Stadtgebiet – müssen alle Emittenten ab 2010 rechnen, wenn in Zukunft die Feinstaubwerte und insbesondere die Feinststaubwerte PM2,5 sehr viel schneller das zu verantwortende Maß überschreiten werden?
Begründung:
Bereits am 17. Februar 2009 waren die Höchstwerte für Feinstaub in Frankfurt am Main
an 20 Tagen erheblich überschritten. An mehreren Tagen wurde der Wert von
150 µg/m³ PM10 überschritten, der schon schwere gesundheitliche Folgen für Herz-
Kreislaufkranke und Asthmatiker hervorrufen kann. Es gibt inzwischen Untersuchungen, die nachweisen, dass hohe Feinstaubbelastungen innerhalb von
wenigen Stunden zu einer Häufung von Herzinfarkten und Kreislaufzusammenbrüchen
führen. Auch entzündliche Lungenerkrankungen bis hin zur lebensgefährlichen Lungenentzündung wurden nachgewiesen.
Die Richtwerte der WHO liegen deutlich unter den rechtswirksamen Grenzwerten der EU. Dabei wird in allen vorliegenden Untersuchungen davon ausgegangen, dass der Anteil des lungengängigen Feinststaubes PM2,5 , der insbesondere vom Flugverkehr emittiert wird, sehr viel höher als 1-2 % an den insgesamt gemessenen besonders gefährlichen Feinststäuben ist (siehe beigefügte Diskussion z.B. aus Wien, die eindringlich die Belastung des Großraums Wiens mit Feinststaub aus dem Flugverkehr belegt .
Quelle: http://www.fluglaerm.at/liesing/
Mit dem Ausbau des Frankfurter Flughafens ist eine weitere Zunahme der besonders gefährlichen Feinststaubbelastung PM2,5 durch den Flug- und Zubringerverkehr zu erwarten.
Da für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet ähnliche Werte wie im Großraum Wien anzunehmen sind, ist der Magistrat verpflichtet, die Bürger vor Gesundheitsschäden und Gefahr für Leib und Leben zu schützen und entsprechende Untersuchungen und Gutachten zur Gefahrenabwehr in Auftrag zu geben.
Anlage 1 (ca. 103 KB)Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Februar 2009Sie sind hierOFOF 411/16FeinstaubOrtsbeiratsantrag · fwf
- 10. März 2009VV 912FeinstaubAnfrage
- 18. Mai 2009Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 821FeinstaubStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: SPD, GRÜNE, WBE, fwf und FDP gegen CDU (= Ablehnung)