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Feinstaub

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2009, ST 821

Betreff:

Feinstaub

Zur Frage 1:

Mit der EU-Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.05.2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa, die am 11.06.2008 in Kraft getreten ist, wurden die bisher geltenden Luftqualitätsrichtlinien (u. a. die in der Anfrage zitierte Richtlinie 1999/30/EG) zusammengefasst. Die neue Richtlinie muss bis zum 11.06.2010 in deutsches Recht übernommen werden.

Nach dem Anhang XI der EU-Richtlinie 2008/50/EG beträgt der Grenzwert für den Jahresmittelwert von PM10 40 µg/m³. Der Grenzwert für den Tagesmittelwert beträgt 50 µg/m³ bei 35 zulässigen Überschreitungen pro Kalenderjahr.

Die im Anhang III der Richtlinie 1999/30/EG aufgeführte 2. Stufe der Partikelgrenzwerte (20 µg/m³ als Grenzwert für das Kalenderjahr und 7 Überschreitungen des 24-Stunden-Wertes von 50 µg/m³), auf die die Anfrage sich bezieht, ist mit der neuen Regelung entfallen.

Tab. 1: Partikelimmissionen in Frankfurt am Main

Jahr

Partikel (PM10) in µg/m³

Jahresmittelwert

Anzahl der Überschreitungen

des 24h-Mittelwertes

24h-Mittelwert

Höchst

Ost

Friedberger

Landstraße

Grenzwert (1)

Höchst

Ost

Friedberger

Landstraße

Immissionswert

in µg/m³ (2)

2005

26

25

33

40

17

15

48

50

2006

24

26

33

40

22

24

55

50

2007

23

23

28

40

17

16

33

50

2008

21

20

27

40

7

6

22

50

2009

1.1.-4.5.

18

14

25

50

Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG)

(1) Seit

  1. Januar 2005 beträgt der Immissionsgrenzwert für den Jahresmittelwert von Feinstaub zum Schutz der menschlichen Gesundheit 40 µg/m³. (2) Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der seit
  2. Januar 2005 einzuhaltende über 24 Stunden gemittelte Immissionswert von Feinstaub 50 µg/m³. Dieser Wert darf maximal 35-mal im Kalenderjahr überschritten werden. Der seit 2005 gültige PM10-Grenzwert für den Jahresmittelwert von 40 µg/m³ wurde in Frankfurt am Main zwischen 2005 und 2008 eingehalten. Der Grenzwert für den Tagesmittelwert (max. 35 Überschreitungen von 50 µg/m³) wurde in der Friedberger Landstraße in den Jahren 2005 und 2006 überschritten und in den Jahren 2007 und 2008 eingehalten. Die Höhe der Partikelbelastung wird in starkem Maß von den meteorologischen Bedingungen geprägt. Allein im Januar 2009 wurden an der Friedberger Landstraße 16 Überschreitungen festgestellt. Ursache war eine lang anhaltende Inversionswetterlage im Januar mit kalter Luft am Boden und milden Temperaturen in den Höhenlagen. Entsprechend kann es wiederholt an fast allen hessischen Messstationen zu Überschreitungen des zulässigen Tagesmittelwertes. Abb. 1: Feinstaub (PM10) ist eine komplexe Mischung von hoch toxischen bis hin zu harmlosen Komponenten. Bei den Emissionen, die im Dieselabgas enthalten sind, handelt es sich vor allem um sehr kleine Partikel, die besonders gesundheitsschädlich sind. Etwa 27 % der Feinstaubimmissionen, die in der Friedberger Landstraße gemessen werden, stammen aus den Abgasen der Dieselfahrzeuge. 23 % werden durch Abrieb und Aufwirbelung verursacht. Die Industrie, biogene Quellen und Gebäudeheizungen tragen ebenfalls deutlich zur Feinstaubbelastung bei. Beim Feinstaub spielt der Flugverkehr als Emittent eine untergeordnete Rolle. Zur Frage 2: Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, die Grenzwerte der EU-Richtlinie 2008/50/EG einzuhalten. Der Magistrat setzt gemeinsam mit der Landesregierung Maßnahmen um, die geeignet sind, die definierten Grenzwerte entsprechend der gesetzlichen Grundlange einzuhalten. Beispielhaft sind die durchgeführten Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstaubbelastung zu nennen: Optimierung des Verkehrsflusses und Zufahrtsdosierung auf der Friedberger Landstraße, Einsatz abgasarmer Busse, Anschaffung von Erdgasfahrzeugen, Information der Öffentlichkeit, Ausweisung einer Umweltzone. Zur Durchsetzung der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation existieren keine gesetzlichen Grundlagen. Zu den Fragen 3 und 5: Im Oktober 2008 wurde eine Umweltzone zur Verringerung der Feinstaubbelastung eingerichtet. Die Regelungen zur Umweltzone werden in den Jahren 2010 und 2012 verschärft. Der Magistrat geht davon aus, dass durch die Umsetzung dieser Maßnahme die Feinstaubgrenzwerte im Stadtgebiet von Frankfurt am Main dauerhaft eingehalten werden können. Zur Frage 4: Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) misst an der Station Frankfurt-Ost in der Hanauer Landstraße seit Januar 2008 PM2,5. Nach Auskunft des HLUG betrug der Jahresmittelwert für 2008 16,3 µg/m³. Er liegt damit deutlich unter dem ab 2010 geltenden Zielwert für den Jahresmittelwert von 25 µg/m³.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Februar 2009OFOF 411/16FeinstaubOrtsbeiratsantrag · fwf
  2. 10. März 2009VV 912FeinstaubAnfrage
  3. 18. Mai 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 821Feinstaub
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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