Problematischer und rechtlich unhaltbarer Einsatz privat finanzierter Ordnungskräfte im Bahnhofsviertel
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 17.02.2009, V 889 entstanden aus Vorlage: OF 485/1 vom 02.02.2009
Betreff: Problematischer und rechtlich unhaltbarer Einsatz privat finanzierter Ordnungskräfte im Bahnhofsviertel Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten:
- Ist dem Magistrat bekannt, dass seit September/Oktober 2008 im Bahnhofsviertel, Bereich Kaisersack, im Auftrag und auf Rechnung dort ansässiger Schankbetriebe "Ordnungskräfte" eingesetzt sind, die auf Privatinitiative gegen Jedermann (vermutliche Freier und vermeintliche Prostituierte gleichermaßen) vorgehen, um den aus Sicht der Auftraggeber "ausufernden Straßenstrich" einzudämmen?
- Welche Position vertritt der Magistrat zu einer solchen mindestens eigenmächtigen, wenn nicht gar strafbaren Inanspruchnahme öffentlichen Raumes?
- Wie stellt sich der Magistrat in Abstimmung mit den zuständigen Ordnungsbehörden ein dem geltenden Recht entsprechenden Umgang mit der geschilderten Problematik vor, bei der ungesetzliche Privatinitiativen in Form des von Betroffenen als "Selbstjustiz" bezeichneten Einsatzes von "privaten Ordnungskräften" unterbunden und dem Sicherheitsbedürfnis der Anwohner trotzdem Rechnung getragen wird? Begründung: Ordnungspolitische Aufgaben und insbesondere die Wiederherstellung und Sicherung von Recht und Ordnung sind in einem rechtsstaatlichen Gemeinwesen wie der Bundesrepublik Deutschland zumindest im öffentlichen Raum ausdrücklich und ausschließlich Bestandteil des staatlichen Gewaltmonopols. Gegen dieses rechtsstaatliche Grundprinzip wird in den uns geschilderten Sachverhalten eindeutig in einer Art und Weise verstoßen, dass der Rechtsstaat mit allen rechtsstaatlichen Mitteln aufgefordert ist, geltendes Recht wieder herzustellen und einer missbräuchlichen privaten Nutzung öffentlichen Raumes im Sinne privater Interessen einen rechtsstaatlichen Riegel vorzuschieben. Anlage 1 (ca. 9 KB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2009OFOF 485/1Anfrage an den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main zum problematischen und rechtlich unhaltbaren Einsatz privat finanzierter Ordnungskräfte im BahnhofsviertelOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 17. Februar 2009Sie sind hierVV 889Problematischer und rechtlich unhaltbarer Einsatz privat finanzierter Ordnungskräfte im BahnhofsviertelAnfrage
- 19. April 2009Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 766Problematischer und rechtlich unhaltbarer Einsatz privat finanzierter Ordnungskräfte im BahnhofsviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.