Anfrage an den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main zum problematischen und rechtlich unhaltbaren Einsatz privat finanzierter Ordnungskräfte im Bahnhofsviertel
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Ordnungspolitische Aufgaben und insbesondere die Wiederherstellung und Sicherung von Recht und Ordnung sind in einem rechtsstaatlichen Gemeinwesen wie der Bundesrepublik Deutschland zumindest im öffentlichen Raum ausdrücklich und ausschließlich Bestandteil des staatlichen Gewaltmonopols. Gegen dieses rechtsstaatliche Grundprinzip wird in den uns geschilderten Sachverhalten eindeutig in einer Art und Weise verstoßen, dass der Rechtsstaat mit allen rechtsstaatlichen Mitteln aufgefordert ist geltendes Recht wieder herzustellen und einer missbräuchlichen privaten Nutzung/"Säuberung" öffentlichen Raumes im Sinne privater Interessen einen rechtsstaatlichen Riegel vorzuschieben. Anlage 1 (ca. 9 KB)
Inhalt
Antrag vom 02.02.2009, OF 485/1
Betreff:
Anfrage an den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main zum problematischen und rechtlich unhaltbaren Einsatz privat finanzierter Ordnungskräfte im Bahnhofsviertel
Der Ortsbeirat 1 möge beschließen:
Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten:
- Ist dem Magistrat bekannt, dass seit September/Oktober 2008 im Bahnhofsviertel, Bereich Kaisersack im Auftrag und auf Rechnung dort ansässiger Schankbetriebe "Ordnungskräfte" eingesetzt sind, die auf Privatinitiative gegen Jedermann (vermutliche Freier und vermeintliche Prostituierte gleichermaßen) vorgehen, um den aus Sicht der Auftraggeber "ausufernden Straßenstrich" einzudämmen?
- Welche Position vertritt der Magistrat zu einer solchen mindestens eigenmächtigen, wenn nicht gar strafbaren Inanspruchnahme öffentlichen Raumes?
- Wie stellt sich der Magistrat in Abstimmung mit den zuständigen Ordnungsbehörden ein dem geltenden Recht entsprechenden Umgang mit der geschilderten Problematik vor, bei der ungesetzliche Privatinitiativen in Form des von Betroffenen als "Selbstjustiz" bezeichneten Einsatzes von "privaten Ordnungskräften" unterbunden und dem Sicherheitsbedürfnis der Anwohner trotzdem Rechnung getragen wird? Begründung: Ordnungspolitische Aufgaben und insbesondere die Wiederherstellung und Sicherung von Recht und Ordnung sind in einem rechtsstaatlichen Gemeinwesen wie der Bundesrepublik Deutschland zumindest im öffentlichen Raum ausdrücklich und ausschließlich Bestandteil des staatlichen Gewaltmonopols. Gegen dieses rechtsstaatliche Grundprinzip wird in den uns geschilderten Sachverhalten eindeutig in einer Art und Weise verstoßen, dass der Rechtsstaat mit allen rechtsstaatlichen Mitteln aufgefordert ist geltendes Recht wieder herzustellen und einer missbräuchlichen privaten Nutzung/"Säuberung" öffentlichen Raumes im Sinne privater Interessen einen rechtsstaatlichen Riegel vorzuschieben. Anlage 1 (ca. 9 KB)Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2009Sie sind hierOFOF 485/1Anfrage an den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main zum problematischen und rechtlich unhaltbaren Einsatz privat finanzierter Ordnungskräfte im BahnhofsviertelOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 17. Februar 2009VV 889Problematischer und rechtlich unhaltbarer Einsatz privat finanzierter Ordnungskräfte im BahnhofsviertelAnfrage
- 19. April 2009Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 766Problematischer und rechtlich unhaltbarer Einsatz privat finanzierter Ordnungskräfte im BahnhofsviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU