Mehr Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger am südlichen Mainufer
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger am südlichen Mainufer zu erhöhen. Es wird gefordert, dass die Stadt Maßnahmen ergreift, um die Gefahren durch schnell fahrende Fahrradfahrer zu minimieren. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Sicherheit auf dem kombinierten Fuß- und Radweg.
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Thema Fußverkehr verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat möge berichten, was seit der Veröffentlichung seiner Stellungnahme vom 05.06.2023, ST 1248, seitens der zuständigen Ämter geplant und veranlasst wurde, um für mehr Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger am kombinierten Fuß- und Radweg entlang des südlichen Mainufers zu sorgen und diesen besser gegen rücksichtslose und zu schnell fahrende Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu schützen. Seit der Stellungnahme ist erkennbar nichts zum Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger geschehen, obwohl der Handlungsbedarf sogar noch gestiegen ist.
Kontext
Der Magistrat möge berichten, was seit der Veröffentlichung seiner Stellungnahme vom 05.06.2023, ST 1248, seitens der zuständigen Ämter geplant und veranlasst wurde, um für mehr Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger am kombinierten Fuß- und Radweg entlang des südlichen Mainufers zu sorgen und diesen besser gegen rücksichtslose und zu schnell fahrende Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu schützen. Seit der Stellungnahme ist erkennbar nichts zum Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger geschehen, obwohl der Handlungsbedarf sogar noch gestiegen ist.
Begründung
Erst in der Sitzung des Ortsbeirats 5 im Januar 2024 wurde vom Kinderbeauftragten und betroffenen Bürgerinnen und Bürgern mit großem Nachdruck darauf hingewiesen, dass wegen der in der Vorlage OM 3613 beschriebenen Gefahrensituation erheblicher Handlungsbedarf seitens der Stadt besteht, der sogar noch zugenommen hat. Auf dem kombinierten asphaltierten Fuß- und Radweg entlang des südlichen Mainufers kommt es sehr häufig vor, dass Fußgängerinnen und Fußgänger durch rücksichtslose und/oder zu schnell fahrende Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer gefährdet werden. Besonders betroffen sind ältere Menschen und Menschen, die mit kleinen Kindern diesen Weg benutzen. Das liegt daran, dass nicht wenige Fahrradfahrende den asphaltierten Fuß-/Radweg am Mainufer benutzen, um schnell voranzukommen und keine Fahrtunterbrechungen in Kauf nehmen zu müssen, wie sie sich auf dem gut ausgebauten Radweg entlang der Straße durch Ampelschaltung an den Brücken ergeben. Dabei wird gegenüber Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Kindern sehr häufig weder auf angemessene Geschwindigkeit noch auf den notwendigen Abstand geachtet. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Januar 2023OFOF 636/5Mehr Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger am südlichen MainuferOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 24. Februar 2023OMOM 3613Mehr Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger am südlichen MainuferDirektanregung
- 5. Juni 2023STST 1248Mehr Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger am südlichen MainuferStellungnahme
- 8. Februar 2024OFOF 1025/5Mehr Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger am südlichen MainuferOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 23. Februar 2024Sie sind hierVV 879Mehr Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger am südlichen MainuferAnfrage
- 3. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 73 WochenSTST 1065Mehr Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger am südlichen MainuferStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen