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Mehr Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger am südlichen Mainufer

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 08.02.2024, OF 1025/5 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger am südlichen Mainufer Der Magistrat möge berichten, seit der Veröffentlichung seiner Stellungnahme ST 1248 seitens der zuständigen Ämter geplant und veranlasst wurde, um für mehr Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger am kombinierten Fußweg/Radweg entlang des südlichen Mainufers zu sorgen und diese besser gegen rücksichtslose und zu schnell fahrende Fahrradfahrer*innen zu schützen. Seit der ST 1248 ist erkennbar nichts zum Schutz der Fußgänger*innen geschehen, obwohl der Handlungsbedarf sogar noch gestiegen ist.

Begründung:

Erst in der Sitzung des OBR 5 im Januar wurde von Kinderbeauftragten und betroffenen Bürger*innen mit großem Nachdruck darauf hingewiesen, dass wegen der in der OM 3613 beschriebene Gefahrensituation erheblichen Handlungsbedarf seitens der Stadt besteht, der sogar noch zugenommen hat. Auf dem kombinierten asphaltierten Fußweg/Radweg entlang des südlichen Mainufers kommt es sehr häufig vor, dass Fußgängerinnen und Fußgänger durch rücksichtslose und/oder zu schnell fahrende Fahrradfahrer*innen gefährdet werden. Besonders betroffen sind ältere Menschen und Menschen, die mit kleinen Kindern diesen Weg benutzen. Das liegt daran, dass nicht wenige Fahrradfahrende den asphaltierten Fuß-/Radweg am Mainufer benutzen, um schnell voranzukommen und auf dem gut ausgebauten Radweg entlang der Straße keine sich durch Ampelschaltungen an den Brücken ergebende Fahrtunterbrechungen in Kauf nehmen zu müssen. Dabei wird gegenüber Fußgänger*innen und Kindern sehr häufig weder auf angemessene Geschwindigkeit noch auf den notwendigen Abstand geachtet. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden.Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Auskunftsersuchen V 879 2024 Die Vorlage OF 1025/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme