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Umgang mit Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger aufgrund von Hindernissen auf Gehwegen im Ortsbezirk 5

Vorlagentyp: V
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird um Empfehlungen für Fußgängerinnen und Fußgänger im Ortsbezirk 5 gebeten, um Gefahren durch Hindernisse auf Gehwegen zu minimieren. Zudem wird nach einer Hotline gefragt, um schnell auf solche Gefahren reagieren zu können.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat möge folgende Fragen zeitnah beantworten:

  1. Welche Empfehlungen gibt der Magistrat den Menschen im Ortsbezirk 5 für den Fall, dass aufgrund von Hindernissen auf Gehwegen sofortige Abhilfe erforderlich ist, weil ansonsten erhebliche Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger bestehen?
  2. Gibt es für diesen Fall eine Hotline bei der Stadt?

Begründung

Im Ortsbezirk 5 kommt es immer wieder für Fußgängerinnen und Fußgänger und Rollstuhlfahrende auf Gehwegen zu gefährlichen und teilweise sehr gefährlichen Situationen, weil z. B. E-Scooter oder Sperrmüll unsachgemäß abgestellt oder gar quer über den Gehweg hingeworfen wurden oder plötzliche Beschädigungen auftreten, wie herausragende, lose oder fehlende Pflastersteine, Gehwegplatten o. ä., die den Fußverkehr behindern und bedrohen. Um möglichst zeitnah solchen Gefahren zu begegnen, braucht es effiziente Kommunikationswege und effiziente organisatorische Vorkehrungen für eine schnelle Gefahrenbeseitigung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Februar 2024OFOF 1024/5Umgang mit Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger aufgrund von Hindernissen auf Gehwegen im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 23. Februar 2024Sie sind hier
    VV 878Umgang mit Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger aufgrund von Hindernissen auf Gehwegen im Ortsbezirk 5
    Anfrage
  3. 3. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1062Umgang mit Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger aufgrund von Hindernissen auf Gehwegen im Ortsbezirk 5Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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