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Umgang mit Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger aufgrund von Hindernissen auf Gehwegen im Ortsbezirk 5

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 08.02.2024, OF 1024/5 Betreff: Umgang mit Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger aufgrund von Hindernissen auf Gehwegen im Ortsbezirk 5 Der Magistrat möge folgende Fragen zeitnah beantworten. 1. Welche Empfehlungen gibt der Magistrat den Menschen im Ortsbezirk 5 für den Fall, dass aufgrund von Hindernissen auf Gehwegen sofortige Abhilfe erforderlich ist, weil ansonsten erhebliche Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger bestehen. 2. Gibt es für diesen Fall eine Hotline bei der Stadt?

Begründung:

Im Ortsbezirk 5 kommt es immer wieder für Fußgängerinnen und Fußgänger und Rollstuhlfahrende auf Gehwegen zu gefährlichen und teilweise sehr gefährlichen Situationen, weil z. B. E-Scooter oder Sperrmüll unsachgemäß abgestellt oder gar quer über den Gehweg hingeworfen wurden oder weil plötzliche Beschädigungen auftreten wie herausragende oder lose oder fehlende Pflastersteine, Gehwegplatten o.ä., die den Fußverkehr behindern und bedrohen. Um möglichst zeitnah solchen Gefahren zu begegnen braucht es effiziente Kommunikationswege und effiziente organisatorische Vorkehrungen für schnelle Gefahrenbeseitigung.Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 878 2024 Die Vorlage OF 1024/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme