Umgang mit Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger aufgrund von Hindernissen auf Gehwegen im Ortsbezirk 5
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, Empfehlungen des Magistrats für den Umgang mit Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger aufgrund von Hindernissen auf Gehwegen im Ortsbezirk 5 zu erhalten. Dies ist notwendig, um gefährliche Situationen, die durch unsachgemäß abgestellte Gegenstände oder Gehwegschäden entstehen, schnell zu beheben.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Magistrat möge folgende Fragen zeitnah beantworten.
- Welche Empfehlungen gibt der Magistrat den Menschen im Ortsbezirk 5 für den Fall, dass aufgrund von Hindernissen auf Gehwegen sofortige Abhilfe erforderlich ist, weil ansonsten erhebliche Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger bestehen.
- Gibt es für diesen Fall eine Hotline bei der Stadt?
Begründung
Im Ortsbezirk 5 kommt es immer wieder für Fußgängerinnen und Fußgänger und Rollstuhlfahrende auf Gehwegen zu gefährlichen und teilweise sehr gefährlichen Situationen, weil z. B. E-Scooter oder Sperrmüll unsachgemäß abgestellt oder gar quer über den Gehweg hingeworfen wurden oder weil plötzliche Beschädigungen auftreten wie herausragende oder lose oder fehlende Pflastersteine, Gehwegplatten o.ä., die den Fußverkehr behindern und bedrohen. Um möglichst zeitnah solchen Gefahren zu begegnen braucht es effiziente Kommunikationswege und effiziente organisatorische Vorkehrungen für schnelle Gefahrenbeseitigung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Februar 2024Sie sind hierOFOF 1024/5Umgang mit Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger aufgrund von Hindernissen auf Gehwegen im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 23. Februar 2024VV 878Umgang mit Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger aufgrund von Hindernissen auf Gehwegen im Ortsbezirk 5Anfrage
- 3. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1062Umgang mit Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger aufgrund von Hindernissen auf Gehwegen im Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme