Umgang mit Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger aufgrund von Hindernissen auf Gehwegen im Ortsbezirk 5
Zusammenfassung
Der Magistrat unterstützt die Bürgerinnen und Bürger darin, Hindernisse auf Gehwegen über den Mängelmelder zu melden. Dies soll die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger erhöhen und die Ordnung im öffentlichen Raum verbessern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1. und 2.
Der Magistrat begrüßt es, wenn Bürgerinnen und Bürger über den offiziellen Mängelmelder auf Barrieren und Mängel hinweisen. Erreichbar ist der Mängelmelder online unter www.ffm.de. Neben Straßenschäden (wie den erwähnten fehlenden Platten) kann dort beispielsweise auch wild abgelagerter Müll gemeldet werden.
Für den Radverkehr gibt es eine eigene Meldeplattform auf https://www.radfahren- ffm.de/12-0-Radverkehrsmelder.html.
Für E-Scooter legt die Stadt kontinuierlich Stellplätze fest. Die festgelegten Flächen sind auf www.mainziel.de über den Reiter "Shared Mobility" einsehbar. Gemäß der Sondernutzungserlaubnis dürfen E-Scooter nur auf Gehwegen abgestellt werden, wenn die verbleibende Gehwegbreite mindestens 1,50 Meter beträgt. Die Roller dürfen Dritte weder gefährden noch behindern. Zudem dürfen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden. Damit es möglich ist, nicht ordnungsgemäß abgestellte E-Scooter direkt zu melden, sind auf allen E-Scootern sowohl eine E-Mail-Adresse als auch eine telefonische Kontaktmöglichkeit der Betreiberfirmen angebracht. Die Betreiberfirmen sind verpflichtet, die Regelungen zum Abstellen zu gewährleisten. Die Kontaktdaten der Anbieter sind auch hier zusammengefasst: https://frankfurt.de/themen/verkehr/e-scooter/e-scooter.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Februar 2024OFOF 1024/5Umgang mit Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger aufgrund von Hindernissen auf Gehwegen im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 23. Februar 2024VV 878Umgang mit Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger aufgrund von Hindernissen auf Gehwegen im Ortsbezirk 5Anfrage
- 3. Juni 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1062Umgang mit Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger aufgrund von Hindernissen auf Gehwegen im Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab