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Zulässigkeit von Bauvorhaben im Ortsbezirk 16 - Bergen-Enkheim

Vorlagentyp: V
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 13.01.2009, V 850 entstanden aus Vorlage: OF 389/16 vom 12.12.2008

Betreff: Zulässigkeit von Bauvorhaben im Ortsbezirk 16 - Bergen-Enkheim Der Magistrat wird um Auskunft gebeten:

  1. Auf welchen rechtlichen Grundlagen werden derzeit Bauvorhaben im Bereich des Ortsbezirks 16 genehmigt, soweit kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt?
  2. Inwieweit werden dabei die §§ 34 und 35 BauGB angewendet?
  3. In welchen Fällen ist noch die Zustimmung der Frankfurter Bauaufsicht erforderlich (Vereinfachtes Genehmigungsverfahren bzw. genehmigungsfreies Bauvorhaben)?
  4. Welche Möglichkeiten gibt es für den Bürger, das zulässige Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks (zulässige Bauhöhe, GRZ, GFZ, BMZ, etc.) oder Einhaltung der Abstandsflächen bei einem benachbarten Bauvorhaben zu beurteilen und ggf. bei welcher städtischen Stelle kann hierzu unbürokratisch eine erste Beratung erfolgen?
  5. In welchen Fällen und wieweit muss bei einem Bauvorhaben am Baugrundstück durch Aushang gekennzeichnet werden, dass eine Baugenehmigung vorliegt? Begründung: Es häufen sich die Fälle in Bergen-Enkheim in denen Bauvorhaben durchgesetzt werden, die sich nicht in die bisherige Bebauung einfügen oder sogar schädigend in Nachbargrundstücke eingreifen. Abschreckendes Beispiel ist nach wie vor die Bebauung Ecke Fritz-Schubert-Ring/An der Pfaffenmauer, das zum teilweisen Abrutschen des Fritz-Schubert-Rings und zweier Nachbargrundstücke führte und weitere Schäden verursachte. Neuestes Beispiel ist ein Bauvorhaben in der Röhrborngasse mit mehreren Reihenhäusern, das eine fast vollständige Überbauung des gesamten Grundstücks erkennen lässt und in der massiven Grundstücksausnutzung sich in keiner Weise in die vorhandene Bebauung (§ 34 BauGB) einfügt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Dezember 2008OFOF 389/16Zulässigkeit von Bauvorhaben im Ortsbezirk 16 - Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · WBE
  2. 13. Januar 2009Sie sind hier
    VV 850Zulässigkeit von Bauvorhaben im Ortsbezirk 16 - Bergen-Enkheim
    Anfrage
  3. 20. März 2009Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 416Zulässigkeit von Bauvorhaben im Ortsbezirk 16 - Bergen-EnkheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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