Aktueller Sachstand zum Ausbau der Regionaltangente West
Zusammenfassung
In diesem Auskunftsersuchen wird der Magistrat um Auskunft zum aktuellen Stand des Ausbaus der Regionaltangente West gebeten, da es seit Jahren immer wieder zu Verzögerungen und Terminverschiebungen gekommen ist. Die Anwohner benötigen dringend Informationen zu Baubeginn, Einschränkungen und Dauer der Baumaßnahme, um sich entsprechend vorbereiten zu können.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Wann ist mit dem Beginn der Bauarbeiten im Abschnitt zwischen Sossenheim und Höchst zu rechnen?
- Mit welche Einschränkungen muss die Bevölkerung in dem betroffenen Bereich im Zuge der Baumaßnahme rechnen?
- Wie lange werden die Arbeiten in dem genannten Bereich voraussichtlich andauern?
- Müssen die Anwohner auch nach Fertigstellung der Baumaßnahme und Inbetriebnahme der Regionaltangente West mit Einschränkungen rechnen, und falls ja, mit welchen?
Begründung
Die Planungen zum Ausbau der Regionaltangente West ziehen sich nunmehr bereits seit Jahren hin. Immer wieder werden andere Ausführungstermine in den Raum gestellt. Jetzt, da der Baubeginn sich zu konkretisieren scheint, wünschen sich die Bewohner der betroffenen Stadtteile Antworten auf die oben angeführten Fragen, die deren Stadtteile betreffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Januar 2024OFOF 932/6Aktueller Sachstand zum Ausbau der Regionaltangente WestOrtsbeiratsantrag · BFF
- 6. Februar 2024Sie sind hierVV 848Aktueller Sachstand zum Ausbau der Regionaltangente WestAnfrage
- 3. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1051Aktueller Sachstand zum Ausbau der Regionaltangente WestStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen