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Aktueller Sachstand zum Ausbau der Regionaltangente West

Vorlagentyp: V
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

In diesem Auskunftsersuchen wird der Magistrat um Auskunft zum aktuellen Stand des Ausbaus der Regionaltangente West gebeten, da es seit Jahren immer wieder zu Verzögerungen und Terminverschiebungen gekommen ist. Die Anwohner benötigen dringend Informationen zu Baubeginn, Einschränkungen und Dauer der Baumaßnahme, um sich entsprechend vorbereiten zu können.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Wann ist mit dem Beginn der Bauarbeiten im Abschnitt zwischen Sossenheim und Höchst zu rechnen?
  2. Mit welche Einschränkungen muss die Bevölkerung in dem betroffenen Bereich im Zuge der Baumaßnahme rechnen?
  3. Wie lange werden die Arbeiten in dem genannten Bereich voraussichtlich andauern?
  4. Müssen die Anwohner auch nach Fertigstellung der Baumaßnahme und Inbetriebnahme der Regionaltangente West mit Einschränkungen rechnen, und falls ja, mit welchen?

Begründung

Die Planungen zum Ausbau der Regionaltangente West ziehen sich nunmehr bereits seit Jahren hin. Immer wieder werden andere Ausführungstermine in den Raum gestellt. Jetzt, da der Baubeginn sich zu konkretisieren scheint, wünschen sich die Bewohner der betroffenen Stadtteile Antworten auf die oben angeführten Fragen, die deren Stadtteile betreffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Januar 2024OFOF 932/6Aktueller Sachstand zum Ausbau der Regionaltangente WestOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 6. Februar 2024Sie sind hier
    VV 848Aktueller Sachstand zum Ausbau der Regionaltangente West
    Anfrage
  3. 3. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1051Aktueller Sachstand zum Ausbau der Regionaltangente WestStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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