Aktueller Sachstand zum Ausbau der Regionaltangente West
Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über den aktuellen Stand des Ausbaus der Regionaltangente West. Die Bauarbeiten beginnen nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses, der für Ende des 2. Quartals 2024 erwartet wird. Es werden bereits vorbereitende Maßnahmen durchgeführt, um die Bauflächen rechtzeitig bereitzustellen.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Fragen des Ortsbeirates beantwortet der Magistrat nachfolgend.
Zu 1: Die Bauarbeiten beginnen grundsätzlich erst nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses für den PFA Mitte durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses gegen Ende des 2. Quartals 2024 erscheint möglich. Erste bauvorbereitende Maßnahmen konnten aber bereits durchgeführt werden. Es handelt sich hierbei um Rodungsmaßnahmen, die im Rahmen der gesetzlichen Rodungsperioden (d.h. bis Ende Februar) umzusetzen waren, damit die Flächen rechtzeitig vor Baubeginn bereitstehen. Die Rodung konnte aufgrund einer vom Regierungspräsidium Darmstadt erlassenen vorläufigen Anordnung gern. § 28 Abs. 3 PBefG (vom 13.02.2024) durchgeführt werden. Auch vorbereitende Maßnahmen an der Oberleitungsanlage im Bahnhof Höchst, welche im Anlagenbestand der Deutschen Bahn liegt, konnten bereits umgesetzt werden, da diese Maßnahmen nicht Bestandteil des Planfeststellungsantrages der RTW GmbH sind und auch keiner Zulassungsentscheidung gern. § 18Abs. 1 AEG bedurften. Ein weiterer Antrag auf Erlass einer vorläufigen Anordnung für Artenschutzmaßnahmen wurde am 14.03.2024 beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt, damit ein Absammeln von Zauneidechsen und Kreuzkröten (Vermeidungsmaßnahmen) auf den ersten Baufeldern durchgeführt werden kann sowie weitere Flächen für Kompensationsmaßnahmen (Ersatzhabitate für Amphibien, Reptilien und die Bienen-Ragwurz) hergerichtet werden können. Den Erlass vorausgesetzt, wird diese Maßnahme im April 2024 durchgeführt.
Zu 2: Durch die Baumaßnahmen kommt es zu Bauimmissionen, insbesondere zu Baulärm und Staubbelastung. Die ausführenden Firmen werden im Bauvertrag auf die Einhaltung der geltenden Vorschriften hingewiesen, die Bestimmungen aus dem Planfeststellungsbeschluss sind durch die Firmen zwingend einzuhalten. Lärmimmissionen in der Nacht werden auf ein Minimum reduziert. Durch die Baumaßnahmen kann es zu lokalen Einschränkungen der vorhandenen Wegbeziehungen kommen. Diese werden mit den Verkehrsbehörden abgestimmt und entsprechend beschildert mit dem Ziel die Einschränkungen für die Bevölkerung auf das geringstmögliche Maß zu minimieren. Mit Beginn erster vorlaufender Maßnahmen ist die Nutzung der Strecke 3640 von Bad Soden nach Höchst wegen ihrer Nutzung als Erschließung der Baustellen im Bf. Höchst nicht mehr möglich. Es wird ab April 2024 ein entsprechender Schienenersatzverkehr eingeführt.
Zu 3: Die Baumaßnahmen im Abschnitt zwischen Sossenheim und Höchst werden bis voraussichtlich Ende 2028 andauern. Einzelne Maßnahmen wie Wiederherstellung von Grünflächen werden noch im Anschluss daran durchgeführt.
Zu 4: Die Vorhabenträgerin ist gehalten, dass nach Umsetzung des Vorhabens keine Einschränkungen verbleiben. Vielmehr müssen alle bauzeitlichen Einschränkungen erledigt sein, sowie für dauerhafte Eingriffe (bspw. für durchschnittene Wegeverbindungen) ein möglichst gleichwertiger Ersatz geschaffen sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Januar 2024OFOF 932/6Aktueller Sachstand zum Ausbau der Regionaltangente WestOrtsbeiratsantrag · BFF
- 6. Februar 2024VV 848Aktueller Sachstand zum Ausbau der Regionaltangente WestAnfrage
- 3. Juni 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1051Aktueller Sachstand zum Ausbau der Regionaltangente WestStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab