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Kriterien bei der Vergabe von Cateringaufträgen in Schulen und Kindertageseinrichtungen

Vorlagentyp: V
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 19.04.2018, V 832 entstanden aus Vorlage: OF 453/3 vom 04.04.2018

Betreff: Kriterien bei der Vergabe von Cateringaufträgen in Schulen und Kindertageseinrichtungen Der Magistrat wird gebeten zu berichten, 1. welche Kriterien es bei der Ausschreibung und Vergabe von Essenslieferungen/Catering sowie dem Betrieb von Kantinen mit frisch gekochtem Essen in Schulen und Kindertageseinrichtungen in Frankfurt gibt und wie diese Kriterien bei der Auswahl des geeignetsten Anbieters gewertet und gewichtet werden. 2. Welchen Einfluss können Schulleitung und Schulgemeinde nehmen, wenn sie einen bestimmten Anbieter wünschen? Ist dieser Wunsch determinierend? 3. In der Elisabethenschule wurde einem Caterer Hausverbot erteilt.

a) Wäre es möglich, dass nach der nächsten Ausschreibung der verwiesene Anbieter erneut in der Elisabethenschule den Zuschlag erhält, wenn er sich bewirbt? Welche Maßnahmen setzt der Magistrat um, um eine solche Situation sicher auszuschließen?

b) In welcher Weise wird auf laufende Verträge in weiteren Einrichtungen Einfluss genommen, die ein Anbieter mit der Stadt Frankfurt hat, wenn in Gegenwart oder Vergangenheit in der einen oder anderen Einrichtungen Probleme auftraten und schlechte Erfahrungen gemacht wurden? Wird hier seitens der Stadt zusätzlich kontrolliert (Hygiene, Qualität, Einhaltung der Ausschreibungsbedingungen und des Dienstleistungsvertrages)?

c) Gibt es ein Kataster oder plant der Magistrat ein solches, in dem die Erfahrungen mit Caterer-Dienstleistern verzeichnet werden? 4. Welchen Einfluss auf die Entscheidung spielt die gewerbesteuerrelevante Ortsansässigkeit (im Nordend und in Frankfurt)?

Begründung: Gutes Essen ist ein wesentliches Element des Wohlbefindens von Kindern und Erwachsenen. Der Geschmack, die Auswahl und Zusammensetzung der Gerichte und die Auswahl der Zutaten sind nicht beliebig. Der billigste Anbieter wird kaum das schmackhafteste und gesündeste Essen herstellen. Es ist daher wichtig, dass Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Vergabe des Anbieters entstehen und die Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen, also der Schüler und Lehrer als Konsumenten der Essenslieferungen, hinreichend Berücksichtigung finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. April 2018OFOF 453/3Kriterien bei der Vergabe von Cateringaufträgen in Schulen und KindertageseinrichtungenOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 19. April 2018Sie sind hier
    VV 832Kriterien bei der Vergabe von Cateringaufträgen in Schulen und Kindertageseinrichtungen
    Anfrage
  3. 7. September 2018Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1799Kriterien bei der Vergabe von Cateringaufträgen in Schulen und KindertageseinrichtungenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 24 · 16.08.2018
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1

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