Kriterien bei der Vergabe von Cateringaufträgen in Schulen und Kindertageseinrichtungen
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
Cateringaufträgen in Schulen und Kindertageseinrichtungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, 1) welche Kriterien es bei der Ausschreibung und Vergabe von Essenslieferungen / Catering sowie dem Betrieb von Kantinen mit frisch gekochtem Essen in Schulen und Kindertageseinrichtungen in Frankfurt gibt und wie diese Kriterien bei der Auswahl des geeignetsten Anbieters gewertet und gewichtet werden. 2) Welchen Einfluss können Schulleitung und Schulgemeinde nehmen, wenn sie einen bestimmten Anbieter wünschen? Ist dieser Wunsch determinierend? 3) In der Elisabethenschule wurde einem Caterer Hausverbot erteilt.
a) Wäre es möglich, dass nach der nächsten Ausschreibung der verwiesene Anbieter erneut in der Elisabethenschule den Zuschlag erhält, wenn er sich bewirbt? Welche Maßnahmen setzt der Magistrat um, um eine solche Situation sicher auszuschließen?
b) In welcher Weise wird auf laufende Verträge in weiteren Einrichtungen Einfluss genommen, die ein Anbieter mit der Stadt Frankfurt hat, wenn in Gegenwart oder Vergangenheit in der einen oder anderen Einrichtungen Probleme auftraten und schlechte Erfahrungen gemacht wurden? Wird hier seitens der Stadt zusätzlich kontrolliert (Hygiene, Qualität, Einhaltung der Ausschreibungsbedingungen und des Dienstleistungsvertrages)?
c) Gibt es ein Kataster oder plant der Magistrat ein solches, in dem die Erfahrungen mit Caterer-Dienstleistern verzeichnet werden? 4) Welchen Einfluss auf die Entscheidung spielen die gewerbesteuerrelevante Ortsansässigkeit (im Nordend und in Frankfurt)? Begründung: Gutes Essen ist ein wesentliches Element des Wohlbefindens von Kindern und Erwachsenen. Der Geschmack, die Auswahl und Zusammensetzung der Gerichte und die Auswahl der Zutaten sind nicht beliebig. Der billigste Anbieter wird kaum das schmackhafteste und gesündeste Essen herstellen. Es ist daher wichtig, dass Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Vergabe des Anbieters entsteht und die Wünsche und Bedürfnisse der "Betroffenen", also der Schüler und Lehrer als Konsumenten der Essenslieferungen, hinreichend Berücksichtigung finden.
Inhalt
Antrag vom 04.04.2018, OF 453/3
Betreff: Kriterien bei der Vergabe von Cateringaufträgen in Schulen und Kindertageseinrichtungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, 1) welche Kriterien es bei der Ausschreibung und Vergabe von Essenslieferungen / Catering sowie dem Betrieb von Kantinen mit frisch gekochtem Essen in Schulen und Kindertageseinrichtungen in Frankfurt gibt und wie diese Kriterien bei der Auswahl des geeignetsten Anbieters gewertet und gewichtet werden. 2) Welchen Einfluss können Schulleitung und Schulgemeinde nehmen, wenn sie einen bestimmten Anbieter wünschen? Ist dieser Wunsch determinierend? 3) In der Elisabethenschule wurde einem Caterer Hausverbot erteilt.
a) Wäre es möglich, dass nach der nächsten Ausschreibung der verwiesene Anbieter erneut in der Elisabethenschule den Zuschlag erhält, wenn er sich bewirbt? Welche Maßnahmen setzt der Magistrat um, um eine solche Situation sicher auszuschließen?
b) In welcher Weise wird auf laufende Verträge in weiteren Einrichtungen Einfluss genommen, die ein Anbieter mit der Stadt Frankfurt hat, wenn in Gegenwart oder Vergangenheit in der einen oder anderen Einrichtungen Probleme auftraten und schlechte Erfahrungen gemacht wurden? Wird hier seitens der Stadt zusätzlich kontrolliert (Hygiene, Qualität, Einhaltung der Ausschreibungsbedingungen und des Dienstleistungsvertrages)?
c) Gibt es ein Kataster oder plant der Magistrat ein solches, in dem die Erfahrungen mit Caterer-Dienstleistern verzeichnet werden? 4) Welchen Einfluss auf die Entscheidung spielen die gewerbesteuerrelevante Ortsansässigkeit (im Nordend und in Frankfurt)?
Begründung: Gutes Essen ist ein wesentliches Element des Wohlbefindens von Kindern und Erwachsenen. Der Geschmack, die Auswahl und Zusammensetzung der Gerichte und die Auswahl der Zutaten sind nicht beliebig. Der billigste Anbieter wird kaum das schmackhafteste und gesündeste Essen herstellen. Es ist daher wichtig, dass Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Vergabe des Anbieters entsteht und die Wünsche und Bedürfnisse der "Betroffenen", also der Schüler und Lehrer als Konsumenten der Essenslieferungen, hinreichend Berücksichtigung finden.Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. April 2018Sie sind hierOFOF 453/3Kriterien bei der Vergabe von Cateringaufträgen in Schulen und KindertageseinrichtungenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. April 2018VV 832Kriterien bei der Vergabe von Cateringaufträgen in Schulen und KindertageseinrichtungenAnfrage
- 7. September 2018Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1799Kriterien bei der Vergabe von Cateringaufträgen in Schulen und KindertageseinrichtungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme