Liegenschaft in der Hermannstraße
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Hermannstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- VBL-Immobilien am Oeder Weg: Untersuchungen unabhängig prüfen lassen und Ergebnisse offenlegen24.09.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Gebäudekomplex Adlerflychtstraße 35 bis 37 / Hermannstraße 42 bis 42b und 46 bis 46a06.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Untersuchungen unabhängig prüfen lassen und offen legen23.04.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Hermannstraße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 27.11.2008, V 814 entstanden aus Vorlage: OF 567/3 vom 10.10.2008
Betreff: Liegenschaft in der Hermannstraße Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen zur Liegenschaft Hermannstraße 19 gebeten: - Wie sind die Eigentumsverhältnisse, welche künftige Nutzung ist geplant? - Werden Fassade und Fenster in der jetzigen Gestalt erhalten? Ist eine Wärmeaußendämmung der Fassade vorgesehen? Wenn ja, wie ist der Erhalt der Fassadengestaltung sichergestellt? - Werden Bäume auf dem Grundstück gefällt, insbesondere vor dem Haus? Falls es dazu einen Antrag des Eigentümers gibt: wie kann die Fällung verhindert werden? - Ist der Magistrat bereit, alles dafür zu tun, dass der Garten im jetzigen Umfang und der jetzigen Grüngestaltung erhalten bleibt, und dass keine PKW-Stellplätze auf dem Grundstück genehmigt werden?
Begründung: Das Haus hat sehr lange leer gestanden, jetzt laufen Sanierungsarbeiten. Der Ortsbeirat möchte dieses Haus im Sinne der Erhaltungssatzung erhalten wissen und das Grün der Bäume und des Gartens schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2008OFOF 567/3Liegenschaft in der HermannstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. November 2008Sie sind hierVV 814Liegenschaft in der HermannstraßeAnfrage
- 6. Februar 2009Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 246Liegenschaft in der HermannstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen