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Liegenschaft in der Hermannstraße

Vorlagentyp: V
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 27.11.2008, V 814 entstanden aus Vorlage: OF 567/3 vom 10.10.2008

Betreff: Liegenschaft in der Hermannstraße Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen zur Liegenschaft Hermannstraße 19 gebeten: - Wie sind die Eigentumsverhältnisse, welche künftige Nutzung ist geplant? - Werden Fassade und Fenster in der jetzigen Gestalt erhalten? Ist eine Wärmeaußendämmung der Fassade vorgesehen? Wenn ja, wie ist der Erhalt der Fassadengestaltung sichergestellt? - Werden Bäume auf dem Grundstück gefällt, insbesondere vor dem Haus? Falls es dazu einen Antrag des Eigentümers gibt: wie kann die Fällung verhindert werden? - Ist der Magistrat bereit, alles dafür zu tun, dass der Garten im jetzigen Umfang und der jetzigen Grüngestaltung erhalten bleibt, und dass keine PKW-Stellplätze auf dem Grundstück genehmigt werden?

Begründung: Das Haus hat sehr lange leer gestanden, jetzt laufen Sanierungsarbeiten. Der Ortsbeirat möchte dieses Haus im Sinne der Erhaltungssatzung erhalten wissen und das Grün der Bäume und des Gartens schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Oktober 2008OFOF 567/3Liegenschaft in der HermannstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 27. November 2008Sie sind hier
    VV 814Liegenschaft in der Hermannstraße
    Anfrage
  3. 6. Februar 2009Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 246Liegenschaft in der HermannstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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