Querungshilfe im Teutonenweg
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Teutonenweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.06.2026.
- Unterliederbach: Spielplätze wieder bespielbar machen09.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Unterliederbach: Sicherer Fahrradweg am Sossenheimer Weg bis Bahnhof „Sossenheim“08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Unterliederbach - Zufahrt zum Kleingartenverein Teutonenweg 1992 e. V.13.09.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Teutonenweg per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 10.04.2018, V 806 entstanden aus Vorlage: OF 657/6 vom 20.03.2018
Betreff: Querungshilfe im Teutonenweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Einmündungsbereich Sossenheimer Weg/Teutonenweg eine Querungshilfe im Teutonenweg eingerichtet werden kann.
Begründung: Eltern von Schulkindern der Walter-Kolb-Schule sind an den Ortsbeirat mit der Bitte herangetreten, die Verkehrssicherheit der Kinder in diesem Bereich zu erhöhen. Eine Querungshilfe im Teutonenweg könnte die Situation entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. März 2018OFOF 657/6Querungshilfe im TeutonenwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. April 2018Sie sind hierVV 806Querungshilfe im TeutonenwegAnfrage
- 23. Juli 2018STST 1304Querungshilfe im TeutonenwegStellungnahme
- 22. August 2018OFOF 775/6TeutonenwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. September 2018OMOM 3608TeutonenwegDirektanregung
- 18. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 81TeutonenwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen