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Griesheim: Kündigung der Gärten auf dem Grundstück Schöffenstraße 15 bis 17

Vorlagentyp: V
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 10.04.2018, V 803 entstanden aus Vorlage: OF 643/6 vom 20.03.2018

Betreff: Griesheim: Kündigung der Gärten auf dem Grundstück Schöffenstraße 15 bis 17 Der Magistrat wird um Auskunft zu nachfolgenden Fragen gebeten:

  1. Welchen konkreten Anlass gab es für die Kündigungen der Gärten auf dem Grundstück Schöffenstraße 15 bis 17 im Jahr 2016?
  2. Hat der Magistrat eigene Pläne mit diesem Grundstück? Falls ja, welche?
  3. Gibt es andere Interessenten für das Grundstück und welche Vorhaben verfolgen sie ggf.? Begründung: Zum Ende des Jahres 2016 wurden die zwischen dem Wohnhaus Schöffenstraße 15 bis 17 und der Autobahn A 5 befindlichen Gärten vom Liegenschaftsamt gekündigt. Das Liegenschaftsamt handelte im Auftrag der Grundstücksverkehrsabteilung, die für die Vermarktung zuständig ist (Auskunft aus dem Jahr 2016). Nach der Räumung der Gärten setzte sich die Natur wieder auf dem Areal durch. Die Frage liegt nahe, ob noch konkrete Absichten mit dem Grundstück verfolgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. März 2018OFOF 643/6Griesheim: Kündigung der Gärten auf dem Grundstück Schöffenstraße 15 bis 17Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 10. April 2018Sie sind hier
    VV 803Griesheim: Kündigung der Gärten auf dem Grundstück Schöffenstraße 15 bis 17
    Anfrage
  3. 23. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1316Griesheim: Kündigung der Gärten auf dem Grundstück Schöffenstraße 15 bis 17Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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