Griesheim: Kündigung der Gärten auf dem Grundstück Schöffenstraße 15 bis 17
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1316
Betreff: Griesheim: Kündigung der Gärten auf dem Grundstück Schöffenstraße 15 bis 17 Das die Anfrage betreffende Grundstück soll im Zuge der Nachverdichtung einer Wohnbebauung zugeführt werden. Aus diesem Grund wurden als vorbereitende Maßnahme unter anderem die bestehenden Pachtverträge gekündigt bzw. in eine jederzeit kündbare Zwischennutzung überführt. Im Zuge der Vergabe hat sich gezeigt, dass aufgrund der Nähe zur Autobahn A 5 und der schwierigen Erschließungssituation eine Umnutzung einer vorherigen intensiven Abstimmung zur Baurechtschaffung bedarf. Aus diesem Grund ist vorgesehen, die Vermarktung über den städtischen Immobilienfonds zur Förderung von genossenschaftlichem Wohnen durchzuführen. Von dort ist derzeit eine Bauvoranfrage eingereicht. Sobald diese positiv beschieden ist, soll das Grundstück im Erbbaurecht einer Genossenschaft zur Bebauung zur Verfügung gestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. März 2018OFOF 643/6Griesheim: Kündigung der Gärten auf dem Grundstück Schöffenstraße 15 bis 17Ortsbeiratsantrag · SPD
- 10. April 2018VV 803Griesheim: Kündigung der Gärten auf dem Grundstück Schöffenstraße 15 bis 17Anfrage
- 23. Juli 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1316Griesheim: Kündigung der Gärten auf dem Grundstück Schöffenstraße 15 bis 17Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab