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Wie geht es weiter mit Beschwerden aus Allerheiligenviertel und Altstadt?

Vorlagentyp: V
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im Allerheiligenviertel und in der Altstadt zu ergreifen, da trotz einer Begehung keine sichtbaren Fortschritte erzielt wurden. Die Probleme umfassen Einbruchdiebstahl, Drogenhandel und Vandalismus, die durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen Stadt und Grundstückseigentümern angegangen werden sollen.

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Fragen an den Magistrat

wird der Magistrat gebeten , zu berichten, wie er gedenkt, die Situation im Allerheiligenviertel und in der Altstadt zu verbessern.

Kontext

Am 13. April 2023 fand eine Begehung im Allerheiligenviertel sowie in der Altstadt mit Vertretern des Ortsbeirates, der Stadtbezirksvorsteherin und der Kinderbeauftragten zusammen mit dem Schutzmann vor Ort (SVO) des

  1. Polizeireviers statt, um Problemzonen in Augenschein zu nehmen und mögliche Optionen zu besprechen. Der Schutzmann vor Ort hatte die Beschwerden aufgenommen und mitgeteilt, dass einige Dinge bereits bekannt seien und an einer Lösung gearbeitet werde. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, zu berichten, wie er gedenkt, die Situation im Allerheiligenviertel und in der Altstadt zu verbessern.

Begründung

Trotz der Begehung hat sich die Situation seitdem nicht sichtlich gebessert. Als Probleme wurden u. a. genannt: Einbruchdiebstahl, Drogenhandel, Hausfriedensbruch, Vandalismus, Vermüllung, Sachbeschädigung und Wildpinkeln. Um die Probleme in den Griff zu bekommen, ist ferner eine bessere Zusammenarbeit zwischen Stadt und Grundstückseigentümern erforderlich, um so z. B. mögliche Drogenverstecke zu beseitigen oder das unbefugte Betreten von Grundstücken zu unterbinden. Mängel (u. a. offene Lichtschächte, defekte Tore) müssen an die Grundstückseigentümer herangetragen werden, damit diese Kenntnis davon erlangen und sie an der Beseitigung arbeiten können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. November 2023OFOF 1057/1Wie geht es weiter mit Beschwerden aus Allerheiligenviertel und Altstadt?Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 28. November 2023Sie sind hier
    VV 799Wie geht es weiter mit Beschwerden aus Allerheiligenviertel und Altstadt?
    Anfrage
  3. 15. März 2024Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 561Wie geht es weiter mit Beschwerden aus Allerheiligenviertel und AltstadtStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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