Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße: Belastung durch Baustelle
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Auskunftsersuchen vom 21.10.2008, V 791 entstanden aus Vorlage: OF 641/10 vom 28.09.2008
Betreff: Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße: Belastung durch Baustelle Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben an der Ecke Berkersheimer Weg und Homburger Landstraße folgende Fragen zu beantworten: 1.
a) Wie ist die Verkehrsführung während der Bauphase geplant?
b) Soll eine Andienung der Baustelle auch durch die Sonnentaustraße erfolgen? Wenn ja, unter welchen Umständen kann das vermieden werden? 2. Wie kann verhindert werden, dass der Berkersheimer Weg, der bereits heute als Lkw-Abstellfläche missbraucht wird, durch das Abstellen weiterer Lkws noch stärker belastet wird? 3.
a) Ist die Eingruppierung der anliegenden Straßen in eine höhere Reinigungsklasse vorgesehen?
b) Wenn ja, in welche und wer trägt die Kosten dafür? 4.
a) Welche Regularien gelten bezüglich der Bauzeiten?
b) Welche Genehmigungen für Nacht-Feiertags-und/oder Sonntagsarbeit gibt es?
Begründung: Die Bauarbeiten an der genannten Stelle sollten die Anwohner nicht mehr als unvermeidbar belasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. September 2008OFOF 641/10Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße: Belastung durch BaustelleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Oktober 2008Sie sind hierVV 791Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße: Belastung durch BaustelleAnfrage
- 13. Januar 2009Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 124Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße: Belastung durch BaustelleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen