Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße: Belastung durch Baustelle
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Bauarbeiten an der genannten Stelle sollten die Anwohner nicht mehr als unvermeidbar belasten.
Inhalt
Antrag vom 28.09.2008, OF 641/10
Betreff:
Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße: Belastung durch Baustelle
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben an der Ecke Berkersheimer Weg und Homburger Landstraße die folgenden Fragen zu beantworten:
Wie ist die Verkehrsführung während der Bauphase geplant? Soll eine Andienung der Baustelle auch durch die Sonnentaustraße erfolgen? Wenn ja: Unter welchen Umständen kann das vermieden werden?
Wie kann verhindert werden, daß der Berkersheimer Weg, der bereits heute als LKW-Abstellfläche mißbraucht wird, durch das Abstellen weiterer LKW noch stärker belastet wird?
Ist die Eingruppierung der anliegenden Straßen in eine höhere Reinigungsklasse vorgesehen? Wenn ja: In welche und wer trägt die Kosten dafür?
Welche Regularien gelten bezüglich der Bauzeiten? Welche Genehmigungen für Nacht-Feiertags-und/oder Sonntagsarbeit gibt es?
Begründung:
Die Bauarbeiten an der genannten Stelle sollten die Anwohner nicht mehr als unvermeidbar belasten.
Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. September 2008Sie sind hierOFOF 641/10Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße: Belastung durch BaustelleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Oktober 2008VV 791Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße: Belastung durch BaustelleAnfrage
- 13. Januar 2009Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 124Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße: Belastung durch BaustelleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme