Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße: Belastung durch Baustelle

Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2009, ST 124

Betreff: Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße: Belastung durch Baustelle Zu 1 a und b): Auf Grund der Größe des Bauvorhabens ist zur Materialversorgung des nördlichen, südlichen und östlichen Baubereiches der Einsatz von drei Baukränen notwendig. Entsprechend den Standorten der Baukräne und deren maximalen Schwenkbereichen müssen im Berkersheimer Weg, Malvenweg und Sonnentaustraße Entladezonen zur Verfügung stehen. Im Berkersheimer Weg und Malvenweg werden diese Andienungsflächen im Baustellenbereich eingerichtet und über die dortigen Baustellenzufahrten angefahren. Da auf der Baustelle keine weiteren Flächen zur Andienung vorhanden sind, ist zur Materialanlieferung für den östlichen Bereich der Baustelle die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen in der Sonnentaustraße zwingend erforderlich. Für den Fahrverkehr steht in diesem Bereich weiterhin eine ausreichende Restfahrbahnbreite zur Verfügung. Auf Grund der fehlenden Flächen im Baustellenbereich muss zudem in der Sonnentaustraße auf der Baustellenseite der davor liegende Gehweg und Parkstreifen für die Baustelleneinrichtung gesperrt werden. Darüber hinaus ist keine Änderung der Verkehrsführung vorgesehen. Ein Verzicht auf die Andienung der Baustelle über die Sonnentaustraße ist aus den vorgenannten Gründen nicht möglich. Zu 2): Der Berkehrsheimer Weg östlich der Homburger Landstraße befindet sich in einem Wohngebiet. Gemäß § 12 Absatz 3 a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Parken von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässigem Gesamtgewicht innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten unzulässig. Weitere straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen sind daher nicht erforderlich. Zu 3): Derzeit ist eine Änderung der Reinigungsklassen nicht vorgesehen. Die Straßen bleiben in der Reinigungsklasse I. Zu 4): Die Zuständigkeit für Nachtarbeiten liegt bei der Bauaufsichtsbehörde und - sofern die Bestimmungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung tangiert werden - beim Umweltamt der Stadt Frankfurt a.M. Die Zuständigkeit für Sonn- und Feiertagsarbeit liegt beim Ordnungsamt und - sofern die Bestimmungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung tangiert werden - beim Umweltamt der Stadt Frankfurt a.M. Gem. § 5 des Hessischen Feiertagsgesetzes sind an Sonn- und Feiertagen Arbeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu beeinträchtigen. Das Ordnungsamt kann allerdings in Einzelfällen eine Befreiung von diesem Verbot gemäß § 14 Hessisches Feiertagsgesetz gewähren. Grundsätzlich erfolgt die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sehr restriktiv und nur unter Anwendung hoher Maßstäbe. Die Erlangung einer Erlaubnis zur generellen Durchführung von Sonn- und Feiertagsarbeiten ist nicht möglich. Bisher wurde noch keine Erlaubnis zur Durchführung von Sonn- bzw. Feiertagsarbeit für die o.a. Baumaßnahme beantragt und somit auch nicht erteilt. Vertraulichkeit: Nein

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. September 2008OFOF 641/10Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße: Belastung durch BaustelleOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 21. Oktober 2008VV 791Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße: Belastung durch BaustelleAnfrage
  3. 13. Januar 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    STST 124Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße: Belastung durch Baustelle
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen