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Weniger Lärm für die Bürger Westhausens

Vorlagentyp: V
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 21.10.2008, V 786 entstanden aus Vorlage: OF 458/7 vom 07.10.2008

Betreff: Weniger Lärm für die Bürger Westhausens Der Ortsbeirat 7 fragt den Magistrat: 1.) Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, den Lärmschutz für die Bewohner der Häuserzeile Westring (ungerade Nummern) zu verbessern? 2.) Kann der Lärmschutz für die Siedlung Westhausen insgesamt verbessert werden, z.B. durch die Erhöhung der Lärmschutzwand an der Ecke Westring/Kollwitzstraße? 3.) Kann der Magistrat auf die Autobahnverwaltung einwirken, dass Abholzaktionen am Westring, die den Lärmschutz verringern, unterbleiben? 4.) Hat die unter Naturschutzbehörde die Abholzaktion vom 09.08.2008 genehmigt?

Begründung: zu Fragen 1 und 2: Die Häuser im Westring haben nur eine Abstand von 20 m zum Rand der A66, sodass die Wohnungen voll dem Autobahnlärm ausgesetzt sind. Am 16. und 17.06.2008 haben die farbechten/DIE LINKE Lärmmessungen in Westhausen vorgenommen. Dabei ergaben sich die folgenden Messwerte: Wohnung Westring im

  1. Obergeschoss: Im Zimmer bei geschlossenen Fenstern: tagsüber und nachts 35 dB(
    • A), Spitzenwerte 40 dB(
    • A)Im Zimmer bei geöffneter Balkontür: 60 dB(
    • A), Spitzenwerte 71 dB(
    • A)Auf dem Balkon: tagsüber 67 - 75 dB(
    • A), nachts 65 - 73 dB(
    • A)Ecke Westring/Kollwitzstraße im Freien hinter der Lärmschutzwand: tagsüber 60 - 70 dB(
    • A)Die Grenzwerte der
  2. Bundesimmissionsschutzverordnung betragen für allgemeine Wohngebiete tagsüber 59 dB(
    • A), nachts 49 dB(
    • A). Diese Grenzwerte werden deutlich überschritten (ein Anstieg um 10 dB(
    • A)bedeutet eine Verdoppelung des Lärms). Die Wohnungen im Westring sind zwar mit Schallschutzfenstern ausgestattet, diese entsprechen aber nicht mehr dem heutigen Standard (keine Dreischeiben-Verglasung, die Fugendichtungen sind ausgeleiert). Die Bewohner können ihre Balkone nicht benutzen und die Fenster nicht öffnen, sodass eigentlich eine Lüftungsanlage notwendig wäre. Die Lärmschutzwand an der Ecke zur Kollwitzstraße reicht nur bis zum
  3. Obergeschoss und ist damit viel zu niedrig. zu Fragen 3 und 4: Am 09.08.2008 hat die Autobahnverwaltung auf dem Grünstreifen zwischen der Autobahn und den Häusern viele Bäume gefällt und andere Bäume ausgelichtet. Dadurch hat sich die Lärmbelastung für die Anwohner weiter verschlimmert. Mindestens ein Baum wurde gefällt, der unter die Baumschutzsatzung fällt (siehe Foto). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Oktober 2008OFOF 458/7Weniger Lärm für die Bürger WesthausensOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
  2. 21. Oktober 2008Sie sind hier
    VV 786Weniger Lärm für die Bürger Westhausens
    Anfrage
  3. 12. Januar 2009Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 136Weniger Lärm für die Bürger WesthausensStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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