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Weniger Lärm für die Bürger Westhausens

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2009, ST 136

Betreff: Weniger Lärm für die Bürger Westhausens Im Rahmen der derzeit laufenden Lärmaktionsplanung des Landes Hessen wurde unter Zuhilfenahme der Einwohnerzahlen eine Betroffenheitsanalyse durchgeführt, mit dem Ziel, die vordringlich zu sanierenden Bereiche zu ermitteln. Die Siedlung Westhausen mit dem an die Autobahn angrenzenden Westring gilt als eine dieser zu sanierenden Bereiche in Frankfurt am Main. Immissionsgrenzwerte nach VLärmSchR 97, die bei Lärmsanierungsmaßnahmen vorausgesetzt werden, liegen in reinen und allgemeinen Wohngebieten am Tag bei 70dB(A) und in der Nacht bei 60dB(A). Für die direkt an die A66 angrenzende Wohnbebauung des Westrings wurden durch die Lärmkartierung 2007 des Landes Hessen Beurteilungspegel (Lden) von bis zu 75 dB(A) errechnet. Die auslösenden Immissionsgrenzwerte werden damit erreicht. zu Frage1: Verbesserungen des Lärmschutzes könnten durch den Einbau von Schallschutzfenstern inkl. schallgedämmten Lüftern erreicht werden. Darüber hinaus wären bauliche Maßnahmen, z.B. eine Riegelbebauung zwischen den Häusern 11, 25 und 39 denkbar, durch die die betroffenen Bereiche besser geschützt würden. Konkrete Planungen und Finanzierungsmöglichkeiten können derzeit aber nicht benannt werden. zu Frage 2: Inwieweit der Lärmschutz für die Siedlung durch bauliche Maßnahmen verbessert werden kann, kann nur durch ein schalltechnisches Gutachten dargestellt werden, in dem aufgezeigt wird, mit welchen Maßnahmen welche Verbesserungseffekte erreicht werden können. Zu möglichen Maßnahmen zählen aber auf jeden Fall die Erhöhung und Verlängerung der bestehenden Lärmschutzwände. zu Frage 3 und 4: Der Eigentümer der genannten Liegenschaft , die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH Hessen (GWH) wurde am 04.06.2008 vom Amt für Straßenbau und Verkehrswesen Frankfurt schriftlich darauf hingewiesen, dass von den an der Grenze ihres Grundstücks zur BAB A66 stehenden Bäumen aufgrund ihres Alters und Pflegezustandes Gefahren für den Straßenverkehr auf der Autobahn ausgehen. Die Beseitigung von 12 Bäumen wurde daraufhin von der GWH am 24.06.08 mit Hinweis auf die Verkehrssicherungspflicht beantragt. Bei einem Besichtigungstermin wurde festgestellt, dass die beantragten Bäume in der Böschung mit teilweise sehr starker Neigung zur Autobahn standen. Sie waren früher entlang der Straße viel zu dicht gepflanzt worden, sodass keine natürliche Entwicklung stattfinden konnte. Einige Bäume ragten zum Teil in die Fahrbahn hinein oder waren im Zaun zur Autobahn eingewachsen, teilweise wiesen sie starke Fäulnis und Pilzbefall auf und waren abgängig. Mit Bescheid vom 09.07.08 wurde die Fällung der beantragten Bäume genehmigt. Als Ersatz für die Baumfällung wurde die Nachpflanzung von 4 großwachsenden, heimischen Laubbäumen mit einem Stammumfang von 20-25 cm und 20 Großstäuchern mit einer Pflanzhöhe von 175 bis 200 cm gefordert. Die Nachpflanzung ist innerhalb eines Jahres nach der Fällung durchzuführen und die dauerhafte Pflege sicherzustellen. Die zur Nachpflanzung festgesetzten Großsträucher und Bäume werden die beseitigte Grünsubstanz mit ihrer Filterwirkung in wenigen Jahren wieder herstellen. Vertraulichkeit: Nein

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Oktober 2008OFOF 458/7Weniger Lärm für die Bürger WesthausensOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
  2. 21. Oktober 2008VV 786Weniger Lärm für die Bürger WesthausensAnfrage
  3. 12. Januar 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 136Weniger Lärm für die Bürger Westhausens
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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