Fichardstraße Nr. 43 und Nr. 45: Gewerbliche Nutzung von Wohnraum?
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 23.05.2013, V 749 entstanden aus Vorlage: OF 411/3 vom 08.05.2013
Betreff: Fichardstraße Nr. 43 und Nr. 45: Gewerbliche Nutzung von Wohnraum? Der Magistrat wird um Mitteilung gebeten, ob ihm bekannt ist, dass in den Häusern Fichardstraße Nr. 43 und Nr. 45 ein Großteil der Wohnungen in einer für Bewohner und Nachbarschaft nicht akzeptablen Weise gewerblich untervermietet ist. Wird der Magistrat dagegen vorgehen und wenn ja, welche Maßnahmen wird er einleiten, um diesen Zustand zu beenden und in Zukunft zu verhindern?
Begründung: Der Presse war zu entnehmen, dass in der Fichardstraße Nr. 43 und Nr. 45 seit einigen Wochen diese Belegungspraxis angewandt wird und zu erheblichen Unannehmlichkeiten führt. Überwiegend osteuropäische Arbeiter wohnen dort in meist viel zu kleinen Wohneinheiten, eine ausreichende Verfügbarkeit von Schlafplätzen und Bädern scheint nicht gegeben zu sein. Durch die viel zu hohe Bewohnerzahl ist es zu laut, die Hygiene und Sauberkeit der Häuser ist nicht mehr gewährleistet, Müll und Sperrmüll stapeln sich. Altmieter fühlen sich in ihrer Lebensqualität eingeschränkt und auch für die Arbeiter erscheint der Zustand nicht wirklich menschenwürdig. Langjährige Mieter der beiden Häuser gehen zusätzlich davon aus, dass diese Vorgehensweise dazu dient, sie zum Auszug zu bewegen, da diese Art der Vermietung für den Eigentümer finanziell wesentlich lukrativer ist. Über das Thema Mietwucher gegenüber den Arbeitern gilt es unabhängig von der Wohnsituation zu sprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Mai 2013OFOF 411/3Fichardstraße Nr. 43 und Nr. 45: Gewerbliche Nutzung von Wohnraum?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 23. Mai 2013Sie sind hierVV 749Fichardstraße Nr. 43 und Nr. 45: Gewerbliche Nutzung von Wohnraum?Anfrage
- 2. September 2013Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1318Fichardstraße Nr. 43 und Nr. 45: Gewerbliche Nutzung von Wohnraum?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen