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Zukunft des Geländes der evangelischen Gethsemanegemeinde

Vorlagentyp: V
27 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 23.05.2013, V 746 entstanden aus Vorlage: OF 365/3 vom 26.02.2013

Betreff: Zukunft des Geländes der evangelischen Gethsemanegemeinde Das Gelände zwischen Eckenheimer Landstraße, Marschnerstraße, Weberstraße und Neuhofstraße gehört dem Evangelischen Regionalverband. Zurzeit wird die Kirche renoviert. Geplant ist, dass die Gemeindeverwaltung und das Pfarramt in den Kirchenbau integriert werden. Ob die übrigen Gebäude, darunter das bisherige Pfarrhaus, der Kindergarten und zwei Wohnhäuser verkauft, abgerissen oder saniert werden sollen, ist nicht bekannt und auch noch nicht beschlossen. Möglicherweise soll ein größerer Kindergarten auf dem Gelände des Gemeindehauses eingerichtet werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Sind dem Magistrat konkrete Pläne für die Gestaltung des Geländes zwischen der Eckenheimer Landstraße, Marschnerstraße, Weberstraße und Neuhofstraße bekannt?
  2. Liegen dem Magistrat Abriss- bzw. Bauanfragen oder -anträge für das bezeichnete Areal vor?
  3. Wenn ja, wie hat der Magistrat diese Anträge beschieden?
  4. Ist der Magistrat bereit, das Gemeindegebäude samt Grundstück zu kaufen, da das Nordend kein Bürgerzentrum hat?
  5. Sollte der Bau von Wohnungen vom Eigentümer geplant sein, würde der Magistrat darauf drängen, dass mindestens ein Anteil von 30 Prozent an öffentlich geförderten Wohnungen errichtet wird? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Februar 2013OFOF 365/3Zukunft des Geländes der evangelischen GethsemanegemeindeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 23. Mai 2013Sie sind hier
    VV 746Zukunft des Geländes der evangelischen Gethsemanegemeinde
    Anfrage
  3. 2. September 2013Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1317Zukunft des Geländes der evangelischen GethsemanegemeindeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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