Zukunft des Geländes der evangelischen Gethsemanegemeinde
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1317
Betreff: Zukunft des Geländes der evangelischen Gethsemanegemeinde Dem Magistrat liegt seit März diesen Jahres ein Antrag zum Abbruch eines Gemeindehauses mit Pfarramt sowie eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Kindertageseinrichtung mit 19 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 27 Stellplätzen vor. Die Verfahren sind zurzeit ausgesetzt, da sowohl der Abbruch als auch der beabsichtigte Neubau im Hinblick auf Denkmalschutz und die geltende Erhaltungssatzung Nr. 39 - Nordend I problematisch beurteilt werden und der Bauherr die aktuelle Planung überarbeiten möchte. Bescheide sind deshalb bisher nicht erteilt worden. Grundsätzlich begrüßt der Magistrat die Schaffung von Wohnraum und einer Kindertageseinrichtung und sieht daher keinen Anlass zum Erwerb der Liegenschaft. Bei diesem Bauvorhaben besteht für den Investor keine Verpflichtung, öffentlich geförderten Wohnraum zu schaffen, der Magistrat hat keine rechtliche Handhabe dies vom Bauherrn zu fordern. Die Inanspruchnahme von Fördergeldern zu dessen Errichtung hängt allein vom Willen des Bauherrn und dessen Konzepten ab. Selbstverständlich bietet der Magistrat Bauwilligen im Rahmen der vorhandenen Förderprogramme Fördergelder an und wirbt für dessen Inanspruchnahme.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2013OFOF 365/3Zukunft des Geländes der evangelischen GethsemanegemeindeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 23. Mai 2013VV 746Zukunft des Geländes der evangelischen GethsemanegemeindeAnfrage
- 2. September 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1317Zukunft des Geländes der evangelischen GethsemanegemeindeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab