VDM - Altlast im Naturschutzgebiet Riedwiese
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 8 fordert Informationen über die Altlasten im Naturschutzgebiet Riedwiese, insbesondere zur Müllkippe und deren Auswirkungen auf die Anwohner. Ziel ist es, die gesundheitlichen Risiken für zukünftige Bewohner zu klären und eine Perspektive für die Beseitigung der Altlasten zu schaffen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
An der Sandelmühle — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Instandsetzung des Gehwegs An der Sandelmühle, Höhe U-Bahn-Station „Heddernheim“05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Dringende Instandsetzung der Beleuchtung im Durchgang der Straßen An der Sandelmühle zum Brühlfeld01.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Gefahrenschutz und lückenlose Aufklärung bei der Lagerung und Entsorgung von kontaminiertem Erdaushub am Urselbach20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu An der Sandelmühle per E-MailFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, in Rücksprache mit der Oberen Naturschutzbehörde im RP Darmstadt die Fragen des Ortsbeirates zu beantworten:
- Ist die Müllkippe an allen vier Seiten mit Spundwänden aus Stahl (in vier Meter Tiefe) geschützt?
- Wann wurden in 2022/23 Wasserproben aus den Wassergräben, die die Müllkippe umgeben, untersucht? Wann wurden 2022/2023 Wasserproben aus dem Rohrborngraben und dem Urselbach im Deponiebereich untersucht? Waren im Ergebnis der letzten Wasserproben Schadstoffe enthalten, die Organismen schädigen können?
- Welche Substanzen und Gebäudeteile wurden beim Abriss des VDM-Werkes im Naturschutzgebiet gelagert und nicht abgefahren und entsorgt?
- Auf welcher gesetzlichen Grundlage und von welcher Behörde wurde 1982 die Genehmigung für die Ablagerung im Naturschutzgebiet Riedwiese erteilt?
- Wann gab es die letzten Kontrollen, ob die Abdeckplanen auf der Oberfläche dicht sind? Kann das Eindringen von Regenwasser in die Industrieabfälle ausgeschlossen werden?
- Gibt es heute die Möglichkeit, den hier abgelagerten Müll ordnungsgemäß zu trennen, zu vernichten oder ein sicheres Endlager dafür zu finden?
- Welche Behörde ist heute für die Ausarbeitung einer Planung und Finanzierung bei Auflösung und Entsorgung der Mülldeponie zuständig? Welche Behörde hat darüber zu entscheiden?
Begründung
Die Altlast der VDM ist wie ein Berg von etwa 20 Meter Höhe im flachen Naturschutzgebiet Riedwiese aufgeschüttet worden. Nur eine schmale Urselbach-Aue trennt das neue Wohngebiet An der Sandelmühle von diesen industriellen Altlasten. Keller und Tiefgaragen der langen Wohnblocks entlang der U-Bahn-Schienen wurden tiefer als vier Meter ausgehoben (ca. zehn Meter), d. h. bis in wasserführende Schichten, wo eine Durchmischung mit dem Sickerwasser aus der Deponie stattfindet. Für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Nachkommen muss gewährleistet sein, dass der Kontakt mit Oberflächenwasser oder Luft im Umfeld der Deponie keine gesundheitlichen Gefahren birgt. Außerdem müssen Mieterinnen und Mieter sowie Käuferinnen und Käufer der Wohnungen über die Müllkippe informiert und aufgeklärt werden und es muss für sie und ihre Nachkommen eine Perspektive geben, dass die industriellen Altlasten "nebenan" abgeräumt werden und die politischen Gremien mit einer Lösung befasst sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Juni 2023OFOF 327/8VDM - Altlast im Naturschutzgebiet RiedwieseOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. Juli 2023Sie sind hierVV 732VDM - Altlast im Naturschutzgebiet RiedwieseAnfrage
- 16. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2069VDM - Altlast im Naturschutzgebiet RiedwieseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen