Keine Förderung privat organisierter Schülerbetreuung
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 18.04.2013, V 722 entstanden aus Vorlage: OF 388/3 vom 02.04.2013
Betreff: Keine Förderung privat organisierter Schülerbetreuung Vorgang: M 262/12 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, warum im Rahmen des Vortrages des Magistrats zum Bürgerhaushalt, M 262, der Vorschlag B236 zur Förderung privat organisierter Schülerbetreuung abgelehnt wurde. Welche Konzepte verfolgt der Magistrat zur Verbesserung der Betreuungssituation an den Grundschulen im Nordend (Merian-, Comenius- und Schwarzburgschule)?
Begründung: Es gibt immer wieder Elterninitiativen, die eine Betreuung ihrer Kinder selbstständig organisieren wollen. Wird dies im Bereich der bis 6-Jährigen auch häufig unterstützt, so wird dies im Bereich der Grundschulkinder nicht gefördert. Es stellt sich die Frage, ob die Stadt diese Position im Hinblick auf die drängende Frage der Betreuungsmöglichkeiten auch für Grundschulkinder weiter aufrechterhalten kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. November 2012MM 262Frankfurter Bürgerhaushalt 2013Magistratsvortrag
- 2. April 2013OFOF 388/3Keine Förderung privat organisierter SchülerbetreuungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. April 2013Sie sind hierVV 722Keine Förderung privat organisierter SchülerbetreuungAnfrage
- 22. Juli 2013STST 1119Keine Förderung privat organisierter SchülerbetreuungStellungnahme
- 3. Februar 2014Antwort des Magistrats · nach 62 WochenSTST 183Keine Förderung privat organisierter SchüberbetreuungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen