Viergeschossiges Wohnen auf dem Areal „Am Mühlgewann“
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Thema Stadtplanung verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 12.08.2008, V 719 entstanden aus Vorlage: OF 896/6 vom 17.07.2008
Betreff: Viergeschossiges Wohnen auf dem Areal "Am Mühlgewann" Vorgang: OM 952/07 OBR 6; ST 602/07; V 583/08 OBR 6; V 621/08 OBR 6 Nachdem der Magistrat hat verlauten lassen, dass Reihenmitteleigenheime auf dem Gelände "Am Mühlgewann" wegen des Verkehrslärms der Autobahn nicht möglich seien, macht in Griesheim nun die Runde, dass das Stadtplanungsamt ein viergeschossiges Bauen auf dem Gelände befürworten würde. Der Ortsbeirat fragt daher den Magistrat:
- Ist es richtig, dass das Stadtplanungsamt einen viergeschossigen Wohnungsbau auf dem Gelände Am Mühlgewann für möglich erachtet?
- Wenn ja: Was ist aus lärmschutztechnischen Aspekten der Unterschied zu Reihenmitteleigenheimen?
- Wie sieht der Magistrat die Befürchtungen aus dem Stadtteil, dass mit einer viergeschossigen Blockbebauung an dieser Stelle ein neuer sozialer Brennpunkt entstehen könnte? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juli 2008OFOF 896/6Viergeschossiges Wohnen auf dem Areal .Am Mühlgewann.Ortsbeiratsantrag · SPD
- 12. August 2008Sie sind hierVV 719Viergeschossiges Wohnen auf dem Areal „Am Mühlgewann“Anfrage
- 14. Oktober 2008Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1450Viergeschossiges Wohnen auf dem Areal "Am Mühlgewann"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen