Viergeschossiges Wohnen auf dem Areal "Am Mühlgewann"
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2008, ST 1450
Betreff:
Viergeschossiges Wohnen auf dem Areal "Am Mühlgewann"
Zu 1.)
Es ist richtig, dass der Magistrat erwägt, viergeschossigen Wohnungsbau in einer Baukörperstellung zuzulassen, die eine gewisse Lärmschattenwirkung für den Baukörper selbst als auch für die vier Baukörper südlich hiervon (ehemals Deutsche Bahn) erzeugt.
Zu 2.)
Eine Untersuchung hat belegt, dass eine solche Lärmschattenwirkung entsteht, wenngleich nicht überall die für Wohnen erforderlichen Außenlärmpegel der DIN 1805 erreicht werden.
Zu 3.)
Bislang ist lediglich ein Investor an den Magistrat herangetreten, der den vorgeschlagenen Baukörper errichten würde. Dieser hält an diesem Standort lediglich Altenwohnen verbunden mit Pflege für vermarktbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juli 2008OFOF 896/6Viergeschossiges Wohnen auf dem Areal .Am Mühlgewann.Ortsbeiratsantrag · SPD
- 12. August 2008VV 719Viergeschossiges Wohnen auf dem Areal „Am Mühlgewann“Anfrage
- 14. Oktober 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1450Viergeschossiges Wohnen auf dem Areal "Am Mühlgewann"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab