Wem gehören die Gehwege?
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 12.08.2008, V 712 entstanden aus Vorlage: OF 438/7 vom 28.07.2008
Betreff: Wem gehören die Gehwege? Vorgang: V 457/07 OBR 7 Die Antwort lautete im letzten Absatz: "Die zu verbleibende Mindestbreite von 1,20 m wird im Genehmigungsbescheid festgeschrieben und ist einzuhalten. Die Überwachung erfolgt stichprobenartig im Rahmen der vorhandenen personellen Kapazitäten. Die Nichteinhaltung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet." Eine Begehung durch Rödelheim belegt: Die Stadt Frankfurt begeht selbst eine Ordnungswidrigkeit! Hier wurden Schaltschränke genehmigt, Parkplatzflächen auf Gehwegen zugelassen, Masten und Litfaßsäulen aufgestellt, die die Mindestbreite der Gehwege von 1,20 m zum Teil erheblich einschränken. Bei alten Gebäuden kann man dafür ja noch Verständnis haben, wenn die Treppen zum Hauseingang den Gehweg reduzieren, aber für neue Installationen, wie zum Beispiel "T-com-Kleiderschränke" gibt es keine vernünftige Erklärung (Und das für einmalige 130,00 € Aufstellgebühr!). Die Polizeifahrzeuge vor dem 11. Revier müssen auch nicht auf dem Gehweg stehen. Die Wache hat vor dem Haus 2 Parkplätze, eine große Tiefgarage und nach Aussagen des stellvertretenden Dienstleiters zurzeit nur einen Streifenwagen zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Wie erklärt der Magistrat das Zustandekommen von Genehmigungen, die den selbst formulierten Richtlinien widersprechen? - Was gedenkt der Magistrat zu tun, um in Zukunft die verbleibende Mindestbreite von 1,20 m bei neuen Genehmigungen zu gewährleisten? - Welche Maßnahmen sind nach Meinung des Magistrats möglich, um die Unterschreitung der vorgeschriebenen Mindestbreite des Gehwegs durch öffentliche Installationen wieder rückgängig zu machen? Anlage 1 (ca. 18 KB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juli 2008OFOF 438/7Wem gehören die Gehwege?Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 12. August 2008Sie sind hierVV 712Wem gehören die Gehwege?Anfrage
- 16. Oktober 2008Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1440Wem gehören die Gehwege?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen