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Wem gehören die Gehwege?

Vorlagentyp: V
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Fußverkehr verfolgen

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Auskunftsersuchen vom 12.08.2008, V 712 entstanden aus Vorlage: OF 438/7 vom 28.07.2008

Betreff: Wem gehören die Gehwege? Vorgang: V 457/07 OBR 7 Die Antwort lautete im letzten Absatz: "Die zu verbleibende Mindestbreite von 1,20 m wird im Genehmigungsbescheid festgeschrieben und ist einzuhalten. Die Überwachung erfolgt stichprobenartig im Rahmen der vorhandenen personellen Kapazitäten. Die Nichteinhaltung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet." Eine Begehung durch Rödelheim belegt: Die Stadt Frankfurt begeht selbst eine Ordnungswidrigkeit! Hier wurden Schaltschränke genehmigt, Parkplatzflächen auf Gehwegen zugelassen, Masten und Litfaßsäulen aufgestellt, die die Mindestbreite der Gehwege von 1,20 m zum Teil erheblich einschränken. Bei alten Gebäuden kann man dafür ja noch Verständnis haben, wenn die Treppen zum Hauseingang den Gehweg reduzieren, aber für neue Installationen, wie zum Beispiel "T-com-Kleiderschränke" gibt es keine vernünftige Erklärung (Und das für einmalige 130,00 € Aufstellgebühr!). Die Polizeifahrzeuge vor dem 11. Revier müssen auch nicht auf dem Gehweg stehen. Die Wache hat vor dem Haus 2 Parkplätze, eine große Tiefgarage und nach Aussagen des stellvertretenden Dienstleiters zurzeit nur einen Streifenwagen zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Wie erklärt der Magistrat das Zustandekommen von Genehmigungen, die den selbst formulierten Richtlinien widersprechen? - Was gedenkt der Magistrat zu tun, um in Zukunft die verbleibende Mindestbreite von 1,20 m bei neuen Genehmigungen zu gewährleisten? - Welche Maßnahmen sind nach Meinung des Magistrats möglich, um die Unterschreitung der vorgeschriebenen Mindestbreite des Gehwegs durch öffentliche Installationen wieder rückgängig zu machen? Anlage 1 (ca. 18 KB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Juli 2008OFOF 438/7Wem gehören die Gehwege?Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
  2. 12. August 2008Sie sind hier
    VV 712Wem gehören die Gehwege?
    Anfrage
  3. 16. Oktober 2008Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1440Wem gehören die Gehwege?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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