Wem gehören die Gehwege?
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2008, ST 1440
Betreff:
Wem gehören die Gehwege?
Die angeführten Richtlinien gelten nur für Straßen, die nach den entsprechenden neuen Regelwerken gebaut worden sind. Im Stadtgebiet vorhandene Straßen älteren Bestandes entsprechen nicht immer den neuen Bestimmungen. Dennoch müssen Einbauten und Möblierungen wie Lichtsignalanlagen, Telekommunikationsanlagen und andere Einbauten verträglich errichtet werden.
Der Magistrat ist bestrebt, im Rahmen eines engen Abstimmungs- und Abwägungsprozesses im Einzelfall alle Aspekte zum Wohle der Allgemeinheit zu berücksichtigen. Neue Entwicklungen und neue Technologien erfordern die Installationen von weiteren Schnittstellen. Dies ist zur Förderung des internationalen Anspruchs von Wirtschaft und Einwohnerschaft erwünscht. Aber auch durch Integration von Einbauten in vorhandene Gebäude oder durch den Verweis der Antragsteller auf Privatflächen wird versucht, den öffentlichen Raum zu entlasten.
Bei Umbauarbeiten von Straßen älteren Bestandes werden die neuen Regelwerke soweit als möglich berücksichtigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juli 2008OFOF 438/7Wem gehören die Gehwege?Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 12. August 2008VV 712Wem gehören die Gehwege?Anfrage
- 16. Oktober 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1440Wem gehören die Gehwege?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab