Wem gehören die Gehwege?
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Vorgang: V 457/07 OBR 7 Die Antwort lautete im letzten Absatz: „Die zu verbleibende Mindestbreite von 1,20m wird im Genehmigungsbescheid festgeschrieben und ist einzuhalten. Die Überwachung erfolgt stichprobenartig im Rahmen der vorhandenen personellen Kapazitäten. Die Nichteinhaltung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.“ Die beiliegenden Fotos, einmal quer durch Rödelheim, belegen: Die Stadt Frankfurt begeht selbst eine Ordnungswidrigkeit! Hier wurden Schaltschränke genehmigt, Parkplatzflächen auf Gehwegen zugelassen, Masten und Litfasssäulen aufgestellt, die die Mindestbreite der Gehwege von 1,20m zum Teil erheblich einschränken. Bei alten Gebäuden kann man dafür ja noch Verständnis haben, wenn die Treppen zum Hauseingang den Gehweg reduzieren, aber für neue Installationen, wie zum Beispiel T- com „Kleiderschränke“, gibt es keine vernünftige Erklärung. (Und das für einmalige 130,00€ Aufstellgebühr!) Die Polizeifahrzeuge vor dem 11. Revier müssen auch nicht auf dem Gehweg stehen. Die Wache hat vor dem Haus 2 Parkplätze und eine große Tiefgarage. (und nach Aussagen des stellvertretenden Dienstleiters zurzeit nur einen Streifenwagen zur Verfügung) Unsere Fragen: Wie erklärt der Magistrat das Zustande kommen von Genehmigungen, die den selbst formulierten Richtlinien widersprechen? Was gedenkt der Magistrat zu tun, um in Zukunft die verbleibende Mindestbreite von 1,20 m bei neuen Genehmigungen zu gewährleisten? Welche Maßnahmen sind nach Meinung des Magistrats möglich, um die Unterschreitung der vorgeschriebenen Mindestbreite des Gehwegs durch öffentliche Installationen wieder rückgängig zu machen? Anlage 1 (ca. 18 KB)
Inhalt
Antrag vom 28.07.2008, OF 438/7
Betreff:
Wem gehören die Gehwege?
Vorgang:
V 457/07 OBR 7
Die Antwort lautete im letzten Absatz:
"Die zu verbleibende Mindestbreite von 1,20m wird im Genehmigungsbescheid festgeschrieben und ist einzuhalten. Die Überwachung erfolgt stichprobenartig im Rahmen der vorhandenen personellen Kapazitäten. Die Nichteinhaltung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.“
Die beiliegenden Fotos, einmal quer durch Rödelheim, belegen: Die Stadt Frankfurt begeht selbst eine Ordnungswidrigkeit!
Hier wurden Schaltschränke genehmigt, Parkplatzflächen auf Gehwegen zugelassen, Masten und Litfasssäulen aufgestellt, die die Mindestbreite der Gehwege von 1,20m zum Teil erheblich einschränken.
Bei alten Gebäuden kann man dafür ja noch Verständnis haben, wenn die Treppen zum Hauseingang den Gehweg reduzieren, aber für neue Installationen, wie zum Beispiel T- com "Kleiderschränke“, gibt es keine vernünftige Erklärung. (Und das für einmalige 130,00€ Aufstellgebühr!)
Die Polizeifahrzeuge vor dem 11. Revier müssen auch nicht auf dem Gehweg stehen. Die Wache hat vor dem Haus 2 Parkplätze und eine große Tiefgarage. (und nach Aussagen des stellvertretenden Dienstleiters zurzeit nur einen Streifenwagen zur Verfügung)
Unsere Fragen:
Wie erklärt der Magistrat das Zustande kommen von Genehmigungen, die den selbst formulierten Richtlinien widersprechen?
Was gedenkt der Magistrat zu tun, um in Zukunft die verbleibende Mindestbreite von 1,20 m bei neuen Genehmigungen zu gewährleisten?
Welche Maßnahmen sind nach Meinung des Magistrats möglich, um die Unterschreitung der vorgeschriebenen Mindestbreite des Gehwegs durch öffentliche Installationen wieder rückgängig zu machen?
Anlage 1 (ca. 18 KB)Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juli 2008Sie sind hierOFOF 438/7Wem gehören die Gehwege?Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 12. August 2008VV 712Wem gehören die Gehwege?Anfrage
- 16. Oktober 2008Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1440Wem gehören die Gehwege?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: SPD, GRÜNE, FARBECHTE und UDF gegen FDP und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU und BFF