Überwachung des Stadtforstes
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft über die regelmäßige Überwachung des Stadtwaldes im Ortsbezirk 6 in den Sommermonaten sowie über mögliche Bußgelder wegen unerlaubter Nutzung des Grillplatzes gebeten. Dies geschieht im Kontext eines Waldbrandes, der Anlass zu den Fragen gibt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenFragen an den Magistrat
wird der Magistrat gebeten, Auskunft zu erteilen,
- ob und in welcher Taktung der Stadtwald im Bereich des Ortsbezirkes 6 in den Sommermonaten regelmäßig bestreift wird;
- ob Bußgelder wegen der nicht erlaubten Nutzung des Grillplatzes verhängt wurden, entweder wegen unerlaubten Grillens odererheblicher nächtlicher Ruhestörungen nach der allgemeinen Nachtruhe.
Kontext
In der Nacht zum 19.06.2023 ist es in Goldstein im Bereich des Waldfriedhofes zu einem Brand gekommen. Einwohnerinnen und Einwohner berichten, dass in der Nacht Jugendliche lautstark im Gebiet des Forstes bis ca. 02:00 Uhr gefeiert haben.
Dies vorausgeschickt
Begründung
Der Waldbrand in der Nacht zum 19.06.2023 gibt Anlass zu den gestellten Fragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Juni 2023OFOF 812/6Überwachung des StadtforstesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. Juli 2023Sie sind hierVV 709Überwachung des StadtforstesAnfrage
- 6. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2048Überwachung des StadtforstesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen