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Überwachung des Stadtforstes

Vorlagentyp: V
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird um Auskunft über die regelmäßige Überwachung des Stadtwaldes im Ortsbezirk 6 in den Sommermonaten sowie über mögliche Bußgelder wegen unerlaubter Nutzung des Grillplatzes gebeten. Dies geschieht im Kontext eines Waldbrandes, der Anlass zu den Fragen gibt.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Fragen an den Magistrat

wird der Magistrat gebeten, Auskunft zu erteilen,

- ob und in welcher Taktung der Stadtwald im Bereich des Ortsbezirkes 6 in den Sommermonaten regelmäßig bestreift wird;

- ob Bußgelder wegen der nicht erlaubten Nutzung des Grillplatzes verhängt wurden, entweder wegen unerlaubten Grillens odererheblicher nächtlicher Ruhestörungen nach der allgemeinen Nachtruhe.

Kontext

In der Nacht zum 19.06.2023 ist es in Goldstein im Bereich des Waldfriedhofes zu einem Brand gekommen. Einwohnerinnen und Einwohner berichten, dass in der Nacht Jugendliche lautstark im Gebiet des Forstes bis ca. 02:00 Uhr gefeiert haben.

Dies vorausgeschickt

Begründung

Der Waldbrand in der Nacht zum 19.06.2023 gibt Anlass zu den gestellten Fragen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Juni 2023OFOF 812/6Überwachung des StadtforstesOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 4. Juli 2023Sie sind hier
    VV 709Überwachung des Stadtforstes
    Anfrage
  3. 6. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2048Überwachung des StadtforstesStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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