Überwachung des Stadtforstes
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Überwachung des Stadtforstes und der Notwendigkeit, die Bevölkerung über das richtige Verhalten im Wald aufzuklären, insbesondere bei erhöhter Waldbrandgefahr. Es wird darauf hingewiesen, dass offenes Feuer im Wald ganzjährig untersagt ist und Bußgelder verhängt werden können.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Eine regelmäßige Bestreifung des Stadtwaldes durch zum Beispiel die Ordnungspolizei oder das Forstpersonal kann aufgrund Mangel an Kapazitäten von den befugten Ämtern nicht gewährleistet werden. Im Falle der erhöhten Waldbrandgefahr werden durch das Forstpersonal, auch im Rahmen von Wochenenddiensten, verstärkt Kontrollfahrten ausgeführt und die Bevölkerung über das richtige Verhalten im Wald aufgeklärt. Dies geschieht unter anderem auch über eine sehr aktive Presseberichterstattung. Alle Mitarbeitenden des StadtForstes Frankfurt sind angehalten, ungewöhnliche, gefährliche oder rechtswidrige Sachverhalte zu melden.
Im Bereich des Waldbrandes vom 18.06.2023 gibt es keinen Grillplatz. Gemäß §8 Abs. 3 Hess. Waldgesetz ist offenes Feuer im Wald, egal welcher Art, ganzjährig untersagt. Für Zuwiderhandlungen werden seitens des StadtForstes, vorausgesetzt der Verursachende ist bekannt, Bußgelder verhängt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Juni 2023OFOF 812/6Überwachung des StadtforstesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. Juli 2023VV 709Überwachung des StadtforstesAnfrage
- 6. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2048Überwachung des StadtforstesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab