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Pkw-Verkehr in den Niddawiesen

Vorlagentyp: V
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

Auf den öffentlichen Spazierwegen an den Niddawiesen zwischen dem Grundstück der Geschwister-Scholl-Schule und der Praunheimer Mühle entlang den Bastionen der Römerstadt-Straße "Im Burgfeld" und auch auf den Wiesenwegen in der Verlängerung des Fußballplatzes an der Rosa-Luxemburg-Straße in Richtung Westen begegnen Spaziergängern in letzter Zeit vermehrt Pkw (und auch vereinzelt Motorräder), die zu den dort befindlichen Kleingärten fahren. Vermehrt am Wochenende bei guter Wetterlage werden die Wege schon fast wie eine Straße befahren. Zahlreiche Kleingärtner stellen ihre Fahrzeuge dauerhaft an den Gärten ab. Zum Teil gibt es regelrechte "Parkbuchten", zum Teil stehen die Fahrzeuge einfach auf einer Wiese. Auch Picknick-Freunde sind beobachtet worden, die mit dem Auto anfahren und auf den Wiesen parken. Für Spaziergänger, die etwas Erholung von der ohnehin abgasverunreinigten Stadtluft suchen, ist die Konfrontation mit fahrenden Pkw in diesem reizvollen und sehr naturbelassenen Teil der Niddaauen/des Grüngürtels eher unangenehm. Hundebesitzern ist zudem der bestehende Leinenzwang für ihre Vierbeiner nicht sinnvoll zu vermitteln, wenn gleichzeitig Autoverkehr in beträchtlichem Umfang auf diesen Spazierwegen stattfindet.

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 12.06.2008, V 704 entstanden aus Vorlage: OF 297/8 vom 27.05.2008

Betreff: Pkw-Verkehr in den Niddawiesen Auf den öffentlichen Spazierwegen an den Niddawiesen zwischen dem Grundstück der Geschwister-Scholl-Schule und der Praunheimer Mühle entlang den Bastionen der Römerstadt-Straße "Im Burgfeld" und auch auf den Wiesenwegen in der Verlängerung des Fußballplatzes an der Rosa-Luxemburg-Straße in Richtung Westen begegnen Spaziergängern in letzter Zeit vermehrt Pkw (und auch vereinzelt Motorräder), die zu den dort befindlichen Kleingärten fahren. Vermehrt am Wochenende bei guter Wetterlage werden die Wege schon fast wie eine Straße befahren. Zahlreiche Kleingärtner stellen ihre Fahrzeuge dauerhaft an den Gärten ab. Zum Teil gibt es regelrechte "Parkbuchten", zum Teil stehen die Fahrzeuge einfach auf einer Wiese. Auch Picknick-Freunde sind beobachtet worden, die mit dem Auto anfahren und auf den Wiesen parken. Für Spaziergänger, die etwas Erholung von der ohnehin abgasverunreinigten Stadtluft suchen, ist die Konfrontation mit fahrenden Pkw in diesem reizvollen und sehr naturbelassenen Teil der Niddaauen/des Grüngürtels eher unangenehm. Hundebesitzern ist zudem der bestehende Leinenzwang für ihre Vierbeiner nicht sinnvoll zu vermitteln, wenn gleichzeitig Autoverkehr in beträchtlichem Umfang auf diesen Spazierwegen stattfindet. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat:

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage fahren Kraftfahrzeuge auf den Spazierwegen in diesem Gebiet des Niddatales?
  2. Ist der Magistrat bereit, etwaige Verstösse gegen bestehende Regelungen in diesem Sommer zu kontrollieren, festzustellen und zu ahnden?
  3. Sieht der Magistrat eine Möglichkeit, das Befahren dieser Wege mit Pkw einzuschränken, zum Beispiel durch Gespräche mit den ansässigen Kleingartenvereinen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Mai 2008OFOF 297/8Pkw-Verkehr in den NiddawiesenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 12. Juni 2008Sie sind hier
    VV 704Pkw-Verkehr in den Niddawiesen
    Anfrage
  3. 22. August 2008Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1345Pkw-Verkehr in den NiddawiesenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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