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Poller in der Großen Rittergasse

Vorlagentyp: V
33 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann die Poller auf dem Platz vor dem Kuhhirtenturm in der Großen Rittergasse aktiviert werden. Die Aktivierung steht seit fünf Jahren aus, was zu einem offenen Zugang und illegalem Parken trotz Halteverbots führt.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Auskunft gebeten , wann die Poller auf dem Platz vor dem Kuhhirtenturm in der Großen Rittergasse aktiviert werden.

Begründung

In der Stellungnahme ST 643 wird beschrieben, dass nach Fertigstellung der ausstehenden Pflasterarbeiten die Poller aktiviert werden. Das liegt nun fünf Jahre zurück. Die Zufahrt zu dem Platz ist weiterhin offen und es wird dort täglich geparkt, obwohl ein absolutes Halteverbot auf dem Platz besteht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. März 2023OFOF 698/5Poller in der Großen RittergasseOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. Mai 2023Sie sind hier
    VV 665Poller in der Großen Rittergasse
    Anfrage
  3. 2. Oktober 2023STST 2022Poller in der Großen RittergasseStellungnahme
  4. 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 2297Poller in der Großen RittergasseStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 23 · 15.09.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3

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