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Bestellung eines Erbbaurechts

Vorlagentyp: V
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 24.01.2013, V 613 entstanden aus Vorlage: OF 313/3 vom 10.01.2013

Betreff: Bestellung eines Erbbaurechts Vorgang: M279/12 Der Magistrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Werden die neu geschaffenen Wohnungen als Eigentumswohnungen verkauft oder verbleiben sie im Eigenbestand des Bauträgers und werden vermietet?
  2. Wird geförderter Wohnraum geschaffen? Mehrfach wurde seitens des Magistrats bei Neubauprojekten ein Anteil von 30 Prozent gefördertem Wohnraum als Vorgabe verkündet.
  3. Kann die Stadt bei Neubauprojekten auf städtischen, in Erbpacht vergebenen Grundstücken eine Vorgabe hinsichtlich der Wohnungsgrößen machen? Im Nordend als kinderreichem Stadtteil mit prognostiziert weiter steigenden Kinderzahlen fehlen insbesondere größere Wohnungen. Leider werden auch bei diesem Neubauprojekt nur 3-Zimmer-Wohnungen realisiert.
  4. Können mindestens drei der zehn Wohnungen als öffentlich geförderte Wohnungen angeboten werden?
  5. Sind Bäume von der Baumaßnahme betroffen und wenn ja, können diese erhalten werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Januar 2013OFOF 313/3Bestellung eines ErbbaurechtsOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 24. Januar 2013Sie sind hier
    VV 613Bestellung eines Erbbaurechts
    Anfrage
  3. 29. April 2013Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 588Bestellung eines ErbbaurechtsStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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