Bestellung eines Erbbaurechts
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenBegründung
Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, - Werden die neu geschaffenen Wohnungen als Eigentumswohnungen verkauft oder verbleiben sie im Eigenbestand des Bauträgers und vermietet? - Wird geförderter Wohnraum geschaffen? Mehrfach wurde seitens des Magistrates bei Neubauprojekten ein Anteil von 30% gefördertem Wohnraum als Vorgabe verkündet. - Kann die Stadt bei Neubauprojekten auf städtischen in Erbpacht vergebenen Grundstücken eine Vorgabe hinsichtlich der Wohnungsgrößen geben? Im Nordend als kinderreichem Stadtteil mit prognostiziert weiter steigenden Kinderzahlen fehlen insbesondere größere Wohnungen. Leider werden auch in diesem Neubauprojekt nur 3-Zimmer-Wohnungen gebaut.
Inhalt
Antrag vom 10.01.2013, OF 313/3
Betreff: Bestellung eines Erbbaurechts Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, - Werden die neu geschaffenen Wohnungen als Eigentumswohnungen verkauft oder verbleiben sie im Eigenbestand des Bauträgers und vermietet? - Wird geförderter Wohnraum geschaffen? Mehrfach wurde seitens des Magistrates bei Neubauprojekten ein Anteil von 30% gefördertem Wohnraum als Vorgabe verkündet. - Kann die Stadt bei Neubauprojekten auf städtischen in Erbpacht vergebenen Grundstücken eine Vorgabe hinsichtlich der Wohnungsgrößen geben? Im Nordend als kinderreichem Stadtteil mit prognostiziert weiter steigenden Kinderzahlen fehlen insbesondere größere Wohnungen. Leider werden auch in diesem Neubauprojekt nur 3-Zimmer-Wohnungen gebaut.Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Januar 2013Sie sind hierOFOF 313/3Bestellung eines ErbbaurechtsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Januar 2013VV 613Bestellung eines ErbbaurechtsAnfrage
- 29. April 2013Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 588Bestellung eines ErbbaurechtsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER Ziffern 4. und 5. Einstimmige Annahme